Das Berliner Abgeordnetenhaus hat beschlossen, dass ab 2019 ein drittel der Neubauwohnungen barrierefrei zu errichten sind und ab 2020 sogar jede
2. Wohnung.
Versteht man die Mitteilung eines Abgeordneten richtig, dann müssen auch Einzelhandelsgeschäfte und Läden eine barrierefreie Kundentoilette einrichten. Dies gilt bei Neubauten und erheblichen Umbaumaßnahmen ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern. Außerdem ist bei größeren Wohnneubauten ein ebenerdiger Multifunktionsabstellraum vorgesehen für Rollatoren, Kinderwagen und Fahrräder.
Bei allem Verständnis für kluge Maßnahmen und eine offene Diskussion im Abgeordnetenhaus muss doch angemerkt werden, dass die derzeitigen Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt ganz andere Dimensionen haben und diese schnellstmöglich nicht nur erkannt, sondern auch beseitigt werden müssen. Völlig unzureichend ist der Wohnraum für sozial schwächer gestellte. Zu diesem Personenkreis, der im Übrigen immer größer wird, gehören auch allein erziehende Mütter und Väter sowie sehr viele Junge Menschen und Arbeitssuchende, die auf dem Berliner Arbeitsmarkt, aus welchem Grund auch immer, keine Beschäftigung finden.
Unser Präsident fordert das Berliner Abgeordnetenhaus auf, sich der dringenden Problemen anzunehmen und dafür Sorge zur tragen, dass die Gesellschaft nicht in mehrere Teile zersplittert wird. Die sozialen Strukturen in unsere Stadt sind ungleichgewichtig und in einigen Bezirken sogar völlig ins negative gefallen. Der Appell unseres Präsidenten bezieht sich auch auf ein Zitat von Konfuzius:
„Das Rechte sehen und es nicht tun ist Feigheit.“