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  • Mietpreisbremse mit Funktionsstörung

    Die Hoffnungen der Mieter und der Politiker wurden arg enttäuscht und ausgerechnet die, die selbst als Berater in den politischen Parteien aufgetreten sind und somit die politischen Entscheidungsträger in die Irre geführt haben, beklagen heute die Mietpreisbremse und jammern in hohen Tönen. All diese Punkte, die heute in den Medien nachzulesen sind, haben wir schon vor der Einführung beklagt und danach heftig kritisiert. Nachzulesen auf unsere Homepage Spandauer-Mieterverein.de.
    Die Vermieter leisten sich zurzeit skandalöse Entscheidungen für die Mieterschaft. Exorbitante Mieterhöhungen, 50 % und mehr bei Neuvermietung und da wo es möglich ist, ran bis an den oberen Spannwert des sogenannten Berliner Mietspiegel, der von selbsternannten Experten mit erarbeitet und dann für gut befunden wurde.
    Ein Staatssekretär klagt sogar, dass die Mieter ihre Rechte zu wenig in Anspruch nehmen. Nur wenige Juristen in unserer Stadt sind in der Lage die Rechte der Mieter durchzusetzen, da ihre Kenntnislage über die Inhalte des deutschen Mietrechts nicht immer ausreichend sind. Verlorene Prozesse, ungerechte Entscheidungen und skandalöse Urteile halten die Mieter von ihrer Wahrnehmung ihrer Rechte ab. Jetzt wird darüber nachgedacht das Gesetz, das nur wenige Monate in Kraft ist, nun nachzubessern. Was ist das für eine Stümperei(!).
    Völlig abenteuerlich sind die Gedanken eines sogenannten Mietrechtexperten, der glaubt, dass eine nachträgliche Senkung der Miete möglich ist, wenn der Vormieter bereits eine überhöhte Miete gezahlt hat.
    Wir schließen uns da eher einem klugen Mann an, der leider auf der falschen Seite steht, aber dennoch recht hat wenn er sagt:“ Eine Entspannung erzielen wir nur, mit bauen, bauen, bauen“.
    Eine geschickte Vorgehensweise wählen die Vermieter in dem sie Modernisierungsmaßnahmen durchführen, statt Instandhaltung zu betreiben und schon ist der Mieter in der Kostenfalle. Das der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nachbessern will in Form der Verringerung des Kostenanteils bei Modernisierung von 11% auf 8%, die dann auf den Mieter umgelegt werden können. Dies halten wir für einen eklatanten Fehltritt, denn viel wichtiger wäre es, die Modernisierungsumlage nur so lange zu erheben, bis die Kosten für den Vermieter wieder eingefahren sind. Die derzeitige Regelung ist als skandalös zu bezeichnen, bei kluger Vorgehensweise kann der Vermieter auch bei sogenannten Alt- und Bestandsmietern ein 5-10faches an Gewinn erzielen, gegenüber der tatsächlich geleisteten Investitionssumme.
    Ein weiterer mehr als merkwürdiger Vorschlag kommt von einem Mietrechtsschutzexperten der meint, dass der Mieter nicht vor der Unterschrift des Mietvertrages die Bremse ansprechen soll. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass in unserem Land weiter die Duckmäuserei und die devote Haltung gegenüber dem Kapital und der Obrigkeit fortgeführt werden soll, zum Nachteil aller Verbraucher in unserem Land.
    Betrachtet man den Wert des Gesetzeswerks, die so genannte Mietpreisbremse und man denkt über den Wert nach, so führt uns das zu dem Zitat von Dschuang DSE:

    „Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.“