• Startseite
  • Der Verein
  • Termine
  • Galerie
  • Rat und Tat
  • Klarsicht
  • BI – Hunderegister
  • Spenden
  • Sponsoren
  • Kooperationen
  • Presse
  • Cookie
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Wieder einmal gegen die Verbraucher

    hat sich der Bundesgerichtshof in einem Urteil zum Aktenzeichen VIII ZR 87/10 entschieden. Danach kann der Vermieter, auch wenn die Instandsetzung mit Hilfe öffentlicher Mittel erfolgte, die Miete erhöhen.

    Dies zeigt, dass die Verbraucher gleich zweimal zur Kasse gebeten werden. Einerseits sind die öffentlichen Mittel von den braven Steuerzahlern erbracht worden und deren Verwendung führt dann im zweiten Schritt zur Mieterhöhung bei den armen Steuerzahlern.

    Gerechtigkeit dürfte anders aussehen; denn der Nutznießer bei der Instandhaltung von Mietobjekten ist ausschließlich der Vermieter bzw. Eigentümer. Warum hier der Verbraucher gleich zweimal zahlen soll und dann noch für einen Dritten, erschließt sich uns nicht. Wie die obersten Richter in Deutschland zu solchen Urteilen kommen, aus welcher Motivlage heraus bzw. die sonstige Hintergründe hierfür, ist sicherlich einigen bekannt. Wir jedenfalls erahnen sehr wohl wie solche Entscheidungen zustande kommen.

    Nein, der Ottonormalverbraucher hat hier keine Chance, auch wenn man bedenkt, dass der Gesetzgeber, wie in einem jüngsten Fall, an die obersten Gerichte Personen entsendet, die vorher selbst an der Gesetzgebung maßgeblich beteiligt waren. Diese haben offensichtlich die Aufgabe, die Fehlentscheidungen gegen die Verbraucher höchstrichterlich zu bestätigen, um anderen die Möglichkeit zu geben, an den völlig unverständlichen Entscheidungen zu partizipieren.

    An der Stelle darf einmal Johann Gottfried Seume zitiert werden:

    Wo keine Gerechtigkeit ist, ist keine Freiheit und wo keine Freiheit ist, ist keine Gerechtigkeit.