Die JobCenter, Behörden und verantwortlichen Politiker in Berlin können sich von dieser Entscheidung eine große Scheibe abschneiden.
Ein Mieter, der in seiner kleinen Wohnung zum Wochenende regelmäßig seine Tochter zu Besuch hatte, meldete einen Mehrbedarf an Wohnraum an, um der Tochter ein kleines eigenes Zimmer anzubieten. Diese Selbstverständlichkeit wurde natürlich erst einmal abgelehnt, wie immer, wenn es um die Ärmsten geht.
Erst ein anhängiges Gerichtsverfahren klärte nunmehr die Situation, so dass die Tochter auch einen Großteil ihrer Ferien beim Vater verbringen kann. Die sozialen Sozialrichter entschieden, dass das JobCenter die Kosten für den Umzug und für die größere Wohnung übernehmen muss. (Az.: S AS 5857/10 E)