Ein Wohnungsumzug mit Folgen.
Vor dem Haus der neuen Wohnung wurden absolute Halteverbotsschilder aufgestellt, damit der Umzug reibungslos über die Bühne gehen konnte. Als der Umzugswagen vorfuhr, parkte jemand verkehrswidrig in der gekennzeichneten Zone. Das Ordnungsamt lies das Auto abschleppen und 1 ½ Jahre später wurde die Mieterin schriftlich aufgefordert, dass sie die Strafe in Höhe von 135,- €, die der Besitzer des Fahrzeugs nicht zahlen konnte, da er Harz 4 Empfänger ist, nunmehr selbst bezahlen musste, um nicht in eine Prozess verwickelt zu werden. Allein dieser Sachverhalt ist schon ein Skandal, aber es kommt noch besser. Der Polizeipräsident in Berlin teilte in einem beglaubigten Schreiben mit, dass gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge auch derjenige Schuldner ist, wenn er direkter Nutznießer der Erbrachten Leistung ist, in dem Falle zu seinen Gunsten der Umsetzung des Fahrzeuges. Elf Monate später, nachdem die Verbraucherin den Petitionsausschuss angeschrieben hatte und um Hilfe bat, antwortete dieser nach seiner sich sicher schwer abgerungenen Entscheidung und teilte der Bürgerin wörtlich mit: „Der Rückgriff auf Sie stand daher im Einklang mit den landesgesetzlichen Bestimmungen.“, Schlusssatz: „Und somit ist die Bearbeitung der Eingabe mit diesem Schreiben abgeschlossen.“ Übrigens der Harz 4 Empfänger fährt weiterhin mit seinem Auto durch die Stadt, denn er hat ja nicht zu befürchten – jedenfalls zahlen muss er nichts. Die Ungerechtigkeit in unserem Land nimmt zu und dieser kleine Fall führt uns zu Lukas 16,10: „Wer im Kleinsten ungerecht ist, der ist auch im Großen ungerecht.“