In einem anhängigen Verfahren vor dem Amtsgericht Spandau in der Abteilung 14 C aus 2013 ist eine schallende Ohrfeige für alle betroffenen Mieter. Ein Anwalt aus dem hübschen Ort Oberschleißheim hat einen Vermieter vertreten in Sachen Betriebskostenabrechnung. Nicht nur, dass der nachgeforderte Betrag in Höhe von 1.942,73 € exorbitant hoch war, denn daraus leitet sich eine rückwirkende Mieterhöhung von monatlich 161,89 € ab. Unabhängig von der fehlerhaften Abrechnung, die in einer ersten Instanz oft nicht erkannt wird, in Ermangelung der Sachkundigkeit, bleibt hier festzustellen, dass derartige Nachzahlungsbeträge nur zustande kommen können, durch eine fehlerhafte Einordnung der Vorrauszahlungen bzw. mangelhafter Abrechnungen. Hier ist letzteres der Fall. Mit einer Entscheidung war ohnehin nicht zu rechnen, da dies umfängliche gutachterliche Bewertung voraus gesetzt hätte, die aber wegen der Kosten nicht durchgeführt wird. Die gutachterlichen Kosten werden immer auf den Mieter abgewälzt und der Vermieter kommt ungeschoren davon. Zur Vermeidung eines Urteils schlug der Richter einen Vergleich vor in Höhe von 1.400,00 €. Der Mieter muss nun seinen eigenen Anwalt bezahlen, in Höhe von ca. 400,00 €. Dann kommt hinzu, bei einer Kostenaufteilung ¼ zu ¾ zu ungunsten des Mieters, eine horrende Rechnung des gegnerischen Anwalts. Aufgrund der fiktiven Reisekosten, die das Gericht anerkannt hat, in Höhe von 618,80 € ist einschließlich aller Gerichtskosten, außergerichtliche Kosten und Erstattungssummen ein Betrag in Höhe von 864,27 € zustande gekommen. Derartige Kosten, die nicht von einer Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe gedeckt werden, dienen zur Abschreckung überhaupt Prozesse gegen Vermieter zu führen und zu hunderttausenden von Fällen kassieren die Vermieter überhöhte Forderungen ein, da die Mieter diese Kosten scheuen. Die gesetzlichen Grundlagen, die sich gerade in den letzten Tagen noch einmal verschlechtert haben, tragen die Handschrift der Lobbyisten, die den Druck auf die Abgeordneten von Zeit zu Zeit erhöhen, um ihre Profite zu maximieren. Dieser und andere Fälle bis hin zur Zwangsräumung geben uns Veranlassung die Forderung aufzustellen – die Mieter und Verbraucher benötigen in der Zukunft starke Interessenvertreter in den Parlamenten, um die absehbare katastrophale Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt in unserem Land zu stoppen.
Die zunehmende Mentalität des Selbstbedienens führt zu dem Zitat von Birgit Berg:
„Aus einem Volk von Dienern wurde ein Volk von Selbstbedienern.“