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  • 13. Pressemitteilung

    13/2023 Pressemitteilung

    Die Niederschlagswassergebühr im Focus
    Das Niederschlagswasserentgelt ist eine Gebühr für die Entsorgung von Regenwasser, dass über
    bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation gelangt.
    Sowohl Privathaushalte (Mieter) als auch Unternehmen (Eigentümer) müssen diese Gebühr abführen, sofern ihre befestigten Grundstücke an die Kanalisation angeschlossen und die Erhebung der
    Gebühren festgelegt sind.
    Inzwischen hat sich die Rechtsprechung hinsichtlich der Kosten für die Niederschlagsbeseitigung
    grundsätzlich verändert.
    Die Gebühr wird über die Betriebskosten durch den Vermieter erhoben.

    Brauchwasser und Regenwasser kann Trinkwasser in vielen Bereichen ersetzen. Im Haushalt kann
    Brauchwasser bei der Toilettenspülung oder zur Gartenbewässerung, sowie in der Raumreinigung
    zum Einsatz kommen, unter besonderen Umständen und Aufbereitungen sogar für weitere Nutzungen.

    Unser Geschäftsführer, Heinz Troschitz, fordert die Verschwendung von Trinkwasser sofort zu beenden.

    Das Niederschlagswasser ist vielseitig zu verwenden und kostet nichts und schon gar nicht den
    Mietern oder Eigentümer, wenn das Wasser wie in früherer Zeit ordnungsgemäß abgeleitet wird
    und dann in sinnvolles Nutzwasser umgewandelt werden kann, ist der Umwelt sehr geholfen.
    Darauf sollte es ankommen, denn Wasser ist ein hohes Allgemeingut und unverzichtbar für die
    Menschen zum Überleben.

    Das Wasser ist die wertvollste Ressource, sagt unser Geschäftsführer, die es zu schützen gilt, vor
    allem unter dem Gesichtspunkt des erhöhten Wasserbedarf in Zeiten des Klimawandels.

    Wäre die Natur eine Bank, hätten wir sie längst gerettet!
    – Eduardo Galeano, Schriftsteller–