Die Kündigungsfristen im deutschen Mietrecht sind zutiefst ungerecht für die Mieter, die eine neue Wohnung kurzfristig mieten könnten, da die neuen Vermieter die sofortige Mietzahlung zum nächsten Monat wollen. Dadurch wird die dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter zur Falle. Zwei- und dreifach gezahlte Doppelmieten sind die Regel. Hinzu kommen doppelte Kautionen. Die einen werden eingezahlt und die andern werden von den Vermietern nicht ausgezahlt. Unkosten für die Schönheitsreparaturen werden oft zu einer Belastung, die viele nicht tragen können. Hier ist der Gesetzgeber gefordert und zwar sofort. Ein Kanzlerkandidat hatte dazu keine Antwort. Die Mietgesetzgebung befindet sich nicht nur in der Auflösung. Sie ist veraltet, nicht zeitgemäß und findet bei den Politikern keine Beachtung. Unser Verein fordert:
1. einmonatige Kündigungsfrist für Mieter
2. verstärkter Kündigungsschutz für Mieter und Gewerbemieter
3. Erhebung von Nebenkosten nur bei verbrauchsabhängigen Kosten
4. Abschaffung des Mietspiegels und dafür fünf Vergleichsmieten bei gleichem Standard im Umkreis von 30 km
5. sofortiger Mietenstopp aller Mieten auf fünf Jahre
6. Vertragstreue der Vermieter in Bezug auf Instandsetzung der Häuser und Wohnungen
Diese Minimalforderungen unseres Vereins sollen Bestandteil einer großen Reform der deutschen Mietgesetze innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches sein. In Anbetracht der Initiative zur Forderung der Enteignung von Eigentümern, die in unserem demokratischen Land ins Leere laufen muss, halten wir unseren Forderungskatalog für ein Minimum an Rechtssicherheit für alle Mieter in unserem Land. Die Initiative selbst hat ein Umdenken dahingehend bewirkt, sich endlich mit den Missständen im deutschen Mietrecht zu beschäftigen.