Der von Herrn Senator Scheel angesprochene Mieter- und Kündigungsschutz für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist eine sehr geeignete Maßnahme, allerdings müssten sich die anderen Vermieter in großen Teilen anschließen, denn zurzeit haben wir als Verbraucherschutzverein festzuhalten, dass die Kündigungen bzw. Wohnungsverluste zunehmen. Auch Gewerbetreibende leiden unter der derzeitigen Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt und das dürfte auch in anderen Ballungsgebieten so der Fall sein.
Die zurzeit ausgesprochenen Kündigungen für Mietwohnungen und Gewerbebetriebe führen uns in der jetzigen Situation der Pandemie, die noch einige Zeit andauern dürfte, zu der Überlegung, vorzuschlagen, für die Gewerbemieter einen Kündigungsschutz von sechs Monaten einzuführen und zwar möglichst mit sofortiger Wirkung. Bei den Mietwohnungen halten wir es für geboten, dass ein Kündigungsschutz für den Mieter von mindestens einem Jahr eingehalten werden muss, sodass die betroffenen Mieter eine reale Möglichkeit haben, sich eine neue Wohnung suchen zu können. Dies sehen wir so vor dem Hintergrund einer Wohnungspolitik, die dazu geführt hat, dass völlig unzureichende Neubauvorhaben in unserer Stadt und den Ballungsgebieten unseres Landes stattgefunden haben.
Im Anhang unserer Pressemitteilung stellen wir Ihnen exemplarisch ein Schreiben zur Verfügung, aus dem sie entnehmen können, dass eine Mietpartei, bei dem ein Partner leider verstorben ist, nun die Wohnung allein aus Kostengründen nicht mehr halten kann. Der Rest ergibt sich aus dem weiteren Inhalt und führt mich zu folgendem Zitat von Gustav Stresemann:
„Liberal ist, wer die Zeichen der Zeit erkennt und danach handelt.“