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  • Mietpreiserhöhungen der besonderen Art

    Nachdem die Wohnungsmieten gesetzlich fast gänzlich ausgeschlossen sind, haben die Vermieter sowie landeseigene Wohnungsbaugesellschaften einen neuen Weg gefunden, Mieter abzukassieren.
    Die Verknappung der Parkplätze in bestimmten Bezirken führt einerseits zu Umwandlungen im kostenpflichtigen privaten Parkbereich und andererseits werden diese Parkflächen aus dem Altbestand mit drastischen Mietanhebungen belegt. Tiefgaragenplätze von 90 € auf 150 € und Außenstellplätze von früher 30 € bis heute 62 € plus einer Öffnung nach oben ohne Grenzen. Das Druckmittel der Vermieter ist eindeutig und klar und wird den Mietern auch auf Nachfrage erläutert: „Wenn Sie nicht zahlen wollen, können wir den Parkplatz sofort kündigen, da im Gewerbebereich kein Kündigungsschutz besteht.“
    Folgt man den Ausführungen auf dem Deutschen Mietgerichtstag, so ist die Geschäftsraummiete und dazu gehören eben auch Parkplätze, vom Gesetzgeber als nicht wichtig erachtet und die Verbraucher sowie Moral bleiben hier auf der Strecke.
    Wir schließen hierzu mit einem Zitat von Cicero:
    „Nichts, dem Gerechtigkeit mangelt, kann moralisch richtig sein.“