Die Bürger auf dem Berliner Wohnungsmarkt und auch die in anderen Ballungsgebieten Deutschlands ächzen unter den Belastungen des Coronavirus. Viele Mieter sind durch Kurzarbeit, Home-Office, Kürzungen der Einkünfte betroffen und auch andere schwere Belastungen in dieser Zeit führen zu mehr Erkrankungen auf allen Ebenen.
Die Mieter haben Befürchtungen, dass der Mietendeckel in Berlin nicht so greift, wie es anzunehmen wäre, sondern die Ängste wachsen in Anbetracht der Tatsache, dass die Verfassungsgerichte noch zu entscheiden haben. Kurz vor dem Ablauf der neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11. Februar 2020 verstärken sich die Befürchtungen der Mieter, eventuelle Mietkürzungen nachzahlen zu müssen, wenn das Gesetz gekippt wird.
Bei den Nebenkostenabrechnungen kommt es natürlich zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung, denn ein Widerspruch zu den Abrechnungen führt sehr oft zu Einsichten in die Belege in den Verwaltungen vor Ort, so jedenfalls denken es sich viele Vermieter. Sie nehmen keine Rücksicht darauf, dass sich die Mitarbeiter von Mietervereinen und die Mieter aufgrund der Pandemie bei dieser Handhabung selbst einer erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung aussetzen. Diese Sichtweise ist für uns keineswegs nachvollziehbar und wir als Verbraucherschützer kritisieren es ausdrücklich, dass Vermieter überhaupt solch eine Verfahrensweise zulassen und wenig Einsicht zeigen, die erforderlichen Unterlagen elektronisch zuzusenden und hierbei verweisen sie auf Vertragsgrundlagen in den Positionen der Abrechnungen, die sie nicht ohne weiteres versenden wollen. Der in Anspruch genommene Datenschutz dürfte hier ausnahmsweise wohl eher nicht greifen, denn die Mieter haben ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Vertragsgrundlagen zu den Ergebnissen geführt haben. Die Ignoranz der Vermieter ist kaum noch zu überbieten, obwohl sie selbst mit ihren Mitarbeitern die Betroffenen sein könnten, die schwerste gesundheitliche Schädigungen erleiden könnten. Hier erwarten wir ein Umdenken und können wohl auch annehmen, dass der Dachverband der deutschen Wohnungswirtschaft und Immobiliengesellschaften entsprechende Reaktionen zeigt.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sind die Vermieter, Eigentümer und Immobiliengesellschaften zwar nicht die Gewinner der Pandemie, aber wohl auch nicht die geschädigten. Die Mietzahlungen laufen gut, gegebenenfalls greift der Steuerzahler ein. Betrachtet man die Entwicklung aus diesem Blickwinkel, so trifft das Zitat von Platon den Nagel auf dem Kopf.
„Nicht das Leben ist das höchste Gut, sondern das gute Leben. Gut leben ist soviel wie edel und gerecht leben.“