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  • Meinungsfreiheit durch Vermieter eingeschränkt

    Mit Schreiben vom 15.06.2020 teilte ein Berliner Vermieter (unbekannt),
    vertreten durch eine Hausverwaltung U… mit, dass Filmaufnahmen untersagt werden und nur mit Zustimmung diese gestattet werden könnten. Die
    betroffene Mieterin, die direkt angeschrieben wurde, fühlt sich unter Druck
    gesetzt und ihrer Freiheitsrechte beraubt.
    Die gegründete Mieterinteressengemeinschaft wird sich auch weiterhin
    dort treffen, das nächste Mal am Freitag, den 19.06.2020 um 17:00 Uhr, an
    der Spandauer Straße 100-105 am Brunnen oberhalb der Tiefgarageneinfahrt.
    Es sei angemerkt, dass der dortige „Soziale Wohnungsbau“ zwischen
    1100,00 € – 1400,00 € kostet, wobei zum Teil die Nebenkosten vergleichbar die höchsten in Berlin sind.
    Die Untersagung von Drehaufnahmen zwischen den Häusern der circa 150
    Mietparteien ist ein schwerer Verstoß gegen den Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. In Artikel 5 heißt es: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film
    werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“