Die Wirkung der Mietpreisbremse auch nach der letzten Erweiterung bleibt umstritten. Die bei Neuvermietungen zu erzielende Wirkung ist zwar nachvollziehbar, aber bei derzeitiger Wohnungssituation, die als Mangelwirtschaft zu bezeichnen ist, dürften die Auswirkungen im Einzelnen unbedeutend und von untergeordneter Priorität in der Mietpreisbremse sein. Dass das Corona-Virus für die Mieter verheerende Auswirkungen haben wird, steht außer Frage. Denn die Mieter haben häufig verkürzte Einkommen und diese Verkürzung bedeutet, dass sie ihre Lebenshaltungskosten an anderer Stelle zurückschrauben müssen, um die Vermieter ordentlich zu bedienen. Auch haben sie nicht die Möglichkeit einer Soforthilfe, die rückzahlbar ist.
In Abwägung aller Möglichkeiten, die einem Vermieter bleiben, auch als Bettler vor seinem Vermieter zu stehen und sich gänzlich entblößen zu müssen, führt kein Weg daran vorbei in Solidarität und der notwendigen Gerechtigkeit in unserer Wohlstandsgesellschaft Mietzahlungen zu erlassen. Unser Geschäftsführer Heinz Troschitz schlägt vor, dass die Mieter nur die Nebenkosten, hier ist der Mieter tatsächlich der Verursacher, an den Eigentümer zu entrichten und die Nettokaltmiete zunächst für die Monate April, Mai und Juni zu erlassen und zwar auf einer gesetzlichen Grundlage, die unsere Bundesregierung als Sofortmaßnahme schaffen muss. Auch ein Interview von Professor Artz im Spiegel mit der Überschrift „Verheerende Auswirkungen für Mieter“ zeigt die Gesamtproblematik auf und als Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstag ist er sehr nah an der Wirklichkeit dran.