Der Senatsbeschluss zum Berliner Mietendeckel wurde auf einer Kieztour durch Friedrichshain nun endgültig besiegelt.
Bis Anfang 2020 soll das Gesetz mit diversen Änderungen und flankierenden Maßnahmen durch das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen werden und rückwirkend zum 18. Juni 2019 gelten. 250 zusätzlich geplante Mitarbeiter in der Verwaltung sind auf jeden Fall positiv zu bewerten.
Kritiker befürchten negative Auswirkungen auf den Wohnungsbau und bei Modernisierungsmaßnahmen. Unser Geschäftsführer hält diese Argumentationskette für vorgeschoben mit der Absicht, den Mietendeckel in die Gerichtssäle zu treiben. Es hätte auch die Möglichkeit bestanden, bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen zu schaffen, die wohl mehr Rechtssicherheit für alle betroffenen Mieter gebracht hätten. Auf Landesebene birgt die tabellarische Auflistung von Baujahren und Quadratmeterpreisen eine Gefahr, vor dem Verfassungsgericht zu scheitern. Hier hätte möglicherweise die Anlehnung an den Berliner Mietspiegel 2017 und die Ausrichtung auf den Mittelwert ebenfalls eine Rechtssicherheit hergestellt, da es sich um ein anerkanntes qualifiziertes Mittel handelt, das den Rechtsfrieden in unserer Stadt auch bisher gesichert hat. Das Mietniveau wäre für die betroffenen Vertragsparteien eine flexible Mietoberpreisgrenze, die hätte flankiert werden sollen mit gesetzlichen Mietzuschüssen, die den Mietern die Möglichkeit für den Verbleib in ihren Wohnungen gesichert hätte.
Alles in allem bleibt festzustellen, so unser Geschäftsführer, dass das Mietniveau in der Stadt stabilisiert und den Mietern mehr Sicherheit für den Verbleib in ihren Wohnungen garantiert wird.