Durch einen tragischen Unglücksfall ist eine vierköpfige Familie mit Kindern im Alter von 3 und 6 Jahren wohnungslos geworden und zieht derzeit von Freunden zu Bekannten und umgekehrt. Sie leben aus Tüten und Säcken, für die Kinder ein furchtbares Ereignis. Ein Brand auf einem großen Balkon in der Olga-Tschechowa-Str. 17 zieht die ganze Wohnung in Mitleidenschaft, das Küchenfenster ist raus gefallen, das Ausmaß wird sichtbar auf den beigefügten Fotos.
Morgen sind es vier Wochen, dass die Familie von der Obdachlosigkeit betroffen ist. Niemand kann so recht helfen. Die Deutsche Wohnen hat keine Wohnungen mehr und schon gar nicht in der Nähe, auch kurzfristige Ersatzwohnungen sind schwer zu beschaffen. Die Versicherungen leisten wie immer entweder gar nicht oder nur wenig. Die eigene Versicherung der Familie ist bereit 49,- € Hotelkosten zu übernehmen, das reicht natürlich bei weitem nicht. Die Familie braucht dringend Hilfe. Über die Entstehung des Brandes gibt es noch kein feststehendes Ergebnis. Die Familie Y. und die Kinder H. und M. sind verzweifelt auf Hilfe angewiesen, um nicht weiter ohne vier Wände zu sein. Die Wohnungsverknappung geht in den Notstand über – wie sich jetzt zeigt – und deshalb wollen wir mit Ihnen, den Journalisten, Hilfe leisten. Die Familie kam zu uns in der öffentlichen Sprechstunde, die der Berliner Senat und das Bezirksamt Spandau fördern. Sie sind also Rat suchende, denen schnell und unbürokratisch geholfen werden muss. Wir möchten Sie bitten, Ihre Leser und Zuschauer über den Fall zu informieren und das Präsidium und die Geschäftsführung hat zu einer Spendenaktion aufgerufen, um die notwendige Hilfe kurzfristig, auch im Hinblick auf die Kinder, finanzieren zu können.
Als gemeinnütziger Verein dürfen wir Ihnen unser Kontenverbindungen mitteilen, damit die Spenden auch schnellstmöglich an die Familie weitergeleitet werden können. Die Spender mögen unter Verwendungszweck folgende Angaben machen:
Verwendungszweck: „Mieter in Not“
Berliner Sparkasse
DE63 1005 0000 6604 0570 01
Die entsprechende Verwendung wird garantiert durch die fortlaufende Prüfung des Finanzamts für Körperschaften.