• Startseite
  • Der Verein
  • Termine
  • Galerie
  • Rat und Tat
  • Klarsicht
  • BI – Hunderegister
  • Spenden
  • Sponsoren
  • Kooperationen
  • Presse
  • Cookie
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Defekte Aufzüge werden zur Lebensgefahr

    In Berlin-Spandau, Steigerwaldstraße Nummer 9 gibt es seit dem 22. Juli 2017 einen Aufzugausfall. Nach derzeitigen Informationen soll der Aufzug Anfang Januar seinen Betrieb wieder aufnehmen. Eine über 80-Jährige Bewohnerin hat nach Aussagen eines Bewohners aus dem 5. Stock ihre Wohnung seit Juli 2017 nicht mehr verlassen haben. Der Mieter aus dem 5. OG ist selbst Asthmatiker und geht auch nur aus dem Haus, wenn es unvermeidlich ist. Die zuständige Verwaltung Deutsche Wohnen will den Mietern nach Inbetriebnahme der Aufzuganlage, den Mietern eine Mietminderung einräumen und die Mieter sind auf diese Aussage hin erst einmal zufrieden, haben allerdings Zweifel, ob die Minderung angemessen sein wird. Im Normalfall wird die Minderung sofort nach Eintritt des Schadens gewährt, sie dürfte je nach Geschosshöhe zwischen 10% und 50% liegen, in Einzelfällen möglicherweise sogar noch höher und zwar entscheidend ist hier die Rechtsprechung des BGH.
    In Anbetracht der Tatsache, dass vor wenigen Tagen ein Mieter bedingt durch den Aufzugausfall in seine Wohnung hinauf laufen musste und dann in der Küche zusammenbrach und verstarb, muss hier angemahnt werden und wir Verbraucherschützer tun das, in dem wir erwarten können, dass Instandsetzungen von Aufzugsanlagen zügiger veranlasst und durchgeführt werden müssen und vor allem mehr Rücksicht zu nehmen ist auf Mieter, die das Treppensteigen nicht mehr bewältigen können. Es gilt hier weitere Todesfälle zu vermeiden.
    Es kann nicht unerwähnt bleiben, dass die dramatische Wohnraumverknappung zu immer größeren Auswüchsen führt, da die Vermieter in der derzeitigen Situation in Berlin, immer öfter ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Hierzu gehören im Besonderen eine Marode Bausubstanz, defekte oder schlecht funktionierende Heizungsanlagen, Feuchtigkeits- und Schimmelbefall und diverse andere Vertragsverletzungen.
    Wir Verbraucherschützer fordern den Gesetzgeber auf, über den Weg der Rechtsprechung dafür Sorge zu tragen, dass Mietminderungen und das Zurückbehaltungsrecht von Mietzahlungen verschärft wird, um den Druck der Mieter auf den Vermieter deutlich zu erhöhen, denn die Verantwortungslosigkeit greift immer mehr um sich.
    Immer mehr Mieter und Verbraucher sind der Verzweiflung sehr nahe und das führt uns zu dem Zitat von Francios Mauriac: „Die Verzweiflung kann ein Zustand werden, dessen Bewusstsein man verliert.“