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  • Soziale Schieflage für Einwanderer und Rückkehrer

    Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet Einwanderer, Kriegsflüchtlinge und andere aufzunehmen, um die ärztliche Versorgung sicherzustellen.
    Das begrüßen wir außerordentlich (!).
    Allerdings würden wir uns wünschen, dass eine Gleichbehandlung stattfindet, damit Gerechtigkeit, Humanität und Gleichheit die Waage halten können und keine Benachteiligungen für Rückkehrer dadurch auftreten.

    Wir wollen in diesem Zusammenhang ganz besonders darauf hinweisen, dass ein Rückkehrer aus Afrika, der dort von 1997 bis 2014 wesentliche Aufbauarbeiten geleistet hat, also auch Hilfestellung gab, um das Land und den Kontinent voranzubringen. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland ist er davon ausgegangen, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Aufgrund seines Lebensalters von über 55 Jahren, ist diese Aufnahme abgelehnt worden und die private Krankenversicherung ist derartig teuer, dass er sich diese nicht leisten kann. Hier ist eine Ungleichheit zwischen einem deutschen Staatsbürger und anderen zu uns kommenden Menschen entstanden, die in die gesetzliche Krankenkasse aufzunehmen sind.
    Wir stellen hier fest, dass die Gesundheitsreform 2007 an dieser Stelle gescheitert ist und unverzüglich Nachbesserungen vorgenommen werden müssen. Dieser doch recht seltsame Fall führt uns zu dem Zitat von Kurt Tucholsky: „Wenn das Recht, das objektive Recht, soweit es Mensch zu finden wissen, nicht mehr oberste Richtschnur ist – dann fängt ein Volk an zu faulen.“

    Für Rückfragen in der Sache erreichen Interessierte unseren Pressesprecher unter 0170-272 89 77!