Ein Verbraucher hat sich an uns gewandt mit der Frage, ob es gerechtfertigt ist, dass er sich an einer Autobahnraststätte an einem Geldautomaten einen kleinen Betrag auszahlen lässt, um seinen Bedürfnissen nachgehen zu können, dazu benötigte er letzten Endes nur 0,50 EUR und so ließ er sich mit seiner EC Karte 20,00 EUR auszahlen und staunte nicht schlecht, dass er später auf seinen Bankauszug ein Entgelt von 6,50 EUR für die Auszahlung verzeichnen musste.
Wir Verbraucherschützer sind erschüttert über eine Gebühr, die knapp bei 33% des Auszahlungsbetrages liegt. Hier ist der Gesetzgeber verpflichtet sofort einen Riegel davor zu schieben, um solche missbräuchlichen, überdemensionierten Entgelte für Bargeldauszahlungen abzuschaffen. Die Verhältnismäßigkeit scheint uns hier nicht gewahrt zu sein und ein weiteres Mal wird das Vertrauen in die Banken arg gestört und führt uns zu dem Zitat von Albert Schweitzer: „Vertrauen ist für alle Unternehmungen das große Betriebskapital, ohne welches kein nützliches Werk auskommen kann. Es schafft auf allen Gebieten die Bedingungen gedeihlichen Geschehens.“
Für Rückfragen in der Sache erreichen Interessierte unseren Pressesprecher
Uli Ebermann unter 0170-2728977!