Der aufgrund seiner Verstrickung in den sog. „Schrott-Immobilien-Skandal“ medienbekannte Pressesprecher des AMV, der ehemalige Szene-Notar Eupen, sah sich zur Veröffentlichung eines Artikels in der „Berliner Woche“ bemüßigt: In bekannter Langatmigkeit führt Herr E. dort aus, dass Urteile des LG Berlin als Berufungsinstanz eine „schallende Ohrfeige“ für den Spandauer Mieterverein seien. Die Zielrichtung ist klar: Der aus dem Spandauer Mieterverein ausgeschlossene Herr E. will den Spandauer Mieterverein treffen und nutzt hierzu den Deckmantel der Besprechung zweier Urteile. Eine umfangreiche Stellungnahme dazu ist uns derzeit leider noch nicht möglich, weil die Urteile mangels Veröffentlichung noch nicht bekannt sind. Es kann aber schon jetzt gesagt werden, dass die von E. geschilderte Vorgehensweise bei der Erstellung von Widersprüchen gegen Umlagenabrechnungen diverser Mieter großer Wirtschaftseinheiten bei bisherigen gerichtlichen Überprüfungen auf keinerlei Beanstandung stieß. Die in Bezug auf die Gesamtkosten für sämtliche vertretenen Mieter dieser Wirtschaftseinheit identischen (!) Prüfungen und die darauf basierenden Berichte wurden – schon aus Datenschutzgründen – zwar für „diverse Mieter“ erstellt, die darauf gestützten Widersprüche jedoch wurden jeweils im Namen des betroffenen Mieters erhoben. Weil Widerspruch und Prüfbericht eine Einheit bilden, ist klar, wer welche Einwendungen gegen welche Kosten erhebt. Pikant bei der Sache: Die von den Urteilen „betroffenen“ Mieter wurden im erstinstanzlichen Verfahren zunächst von einer unserem Verein nahe stehenden Anwältin vertreten. Mit Austritt aus dem Verein wechselten sie den Anwalt. Es wäre nach Mandatsübernahme an diesem gewesen, etwaige Risiken für seine Mandanten zu erkennen und entsprechend zu handeln. Die „Kritik“ des Herrn E. ist daher nicht nur haltlos, sondern sie trifft auch den Falschen.
Mit „schallenden Ohrfeigen“ (auch) in Zivilverfahren vor dem Landgericht dürfte sich Herr E. im Übrigen auskennen: Das Landgericht Berlin sprach unlängst einer finanziell schwachen, hart arbeitenden Näherin, Mutter eines behinderten Kindes, einen Schadensersatzanspruch gegenüber einem szenebekannten „Immobilienvermittler“ zu. Dieser wurde 2011 allen Ernstes ein hälftiges ideelles Erbbaurecht an einer Wohnung in Reichenberg/Erzgebirge – ein Recht, mit dem man wirtschaftlich überhaupt nichts anfangen kann – aufgedrängt. Amtierender Notar seinerzeit: Der nunmehr als Pressesprecher seine Tiraden lostretende Herr E.
Deswegen meinen wir: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!“.