Die Berliner Gesetzesinitiative, die beim Bundesrat eingebracht werden soll, ist nicht geeignet, den dramatischen Anstieg der Mieten in Ballungsgebieten zu bekämpfen. Die Fehler der Mietpreisbremse können dadurch nicht behoben werden. Auch die Forderung, die Miethöhe des Vormieters nachzuweisen, scheint im alltäglichen Umgang keine praktikable Lösung darzustellen. Es ist auch nicht erkennbar, wie für die maximal zulässigen Mieterhöhungen, im Bezug auf die ortsübliche Vergleichsmiete und selbst unter Verlängerung des Zeitraumes eine Verbesserung für die Mieterschaft herauskommen soll. Die Reduzierung bei Modernisierungsmaßnahmen von 11% auf 8% der aufgewendeten Kosten greift zu kurz, es wäre unbedingt erforderlich gewesen, die Modernisierungsumlage zu koppeln, an die tatsächlich aufgewendeten Kosten des Eigentümers, um somit stillschweigende Mieterhöhungen nach Abtragung der Modernisierungskosten, zu vermeiden und nicht noch Vorschub durch den Gesetzgeber zu leisten. Es dürfte auch ins Leere laufen zu versuchen, auf den allgemein üblichen Zustand einer Immobile abzustellen, im Bezug auf die Modernisierung, die der Eigentümer beabsichtigt. Aus unserer Sicht ist die Berliner Bundesratinitiative ein großflächiges Netz, in dem viele Einzelbestandteile durchrutschen. Wir fordern Mietobergrenzen und gesetzliche Regelungen, so dass Wohnen und Leben wieder Spaß machen. Unsere Zweifel lassen sich begründen in dem Zitat von Aristoteles:
„Wer recht erkennen will, muß zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.“