Die Asbestsanierung in den Ballungsgebieten, insbesondere in Berlin-Brandenburg überwiegend in Großraumsiedlungen, ist von uns schon seit dem Jahr 2009 problematisiert worden. In zahlreichen Einzelfällen konnten wir vielen Mietern bei der Beseitigung von Asbest behilflich sein. Oft wurden Ersatzwohnungen von den großen Wohnungsbaugesellschaften zur Verfügung gestellt. Alle an uns herangetragenen Einzelfälle, in denen die Asbestbeseitigung dringend erforderlich war, sind auf unsere Interventionen von dem jeweiligen Vermieter sehr ernst genommen und im außergerichtlichen Verfahren beseitigt worden.
Eine Sanierung und Beseitigung aller betroffenen Wohnungen ist schon deshalb nicht auf einen Schlag möglich, da der vorhandene Wohnraum von den Mietern geräumt werden müsste und entsprechende Ersatzwohnungen stehen nicht zur Verfügung. Vor dem Hintergrund des erheblichen Zuzugs nach Berlin- Brandenburg und der damit verbundenen Wohnraumverknappung, ist davon auszugehen, dass jeweils nur im Bedarfsfall eine Asbestsanierung durchgeführt werden kann. Aus unserer Erfahrung ist festzustellen, dass die betroffenen Wohnungsbaugesellschaften jeweils eine Sanierung dann durchführen, wenn sich die Wohnung nach Kündigung im Leerstand befindet oder in Gebäuden eine entsprechende Modernisierungsmaßnahme durchgeführt wird.
Der in einer kleinen Lokalzeitung erschienene Artikel über Asbestverdacht und einer damit verbundenen angestrengten Petition einer kleineren Gruppierung ist schon deshalb nicht hilfreich, da ein beschleunigtes Verfahren der Sanierung nicht zu erwarten ist. Die Gründe hierfür sind bereits dargelegt.
Die Erkenntnisse über die Asbestbestandteile in Baukörpern in verschiedenen Großraumsiedlungen und
Stadtteilen, ist von uns unter anderem in zwei Pressemitteilungen 40 und 48 aus 2013 problematisiert worden und diese Erkenntnisse aus der Vergangenheit wurden hier offensichtlich in dem Petitionsverfahren mit eingebracht. Neue Erkenntnisse würden eine Petition notwendig machen. Hier aber steht ein Wunschgedanke im Vordergrund, das zu dem Zitat von Johann Wolfgang von Goethe führt: „Nicht alles Wünschenswerte ist erreichbar, nicht alles Erkennenswerte erkennbar.“
Aus unserer Sicht empfehlen wir unseren Mitgliedern und den betroffenen Mietern diese Petition nicht zu unterstützen, da Sie völlig wirkungslos bleiben wird. Die Betroffenen können sich gern bei uns in der Geschäftsstelle melden und wir werden dann sehr zeitnah an der Problemlösung arbeiten.