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  • Nebenkostenabrechnungen im Minimumbereich

    Sensationelle 2,01 € machen die Nebenkosten aus, die bei einer Wohnungsbaugesellschaft in der Passower Str. angefallen sind. Der Mieter reichte die Abrechnung zur Einsichtnahme ein, da er einen geringen Nachzahlungsbetrag leisten sollte. In Anbetracht der Tatsache, dass in Berlin in aller Regel 3,- € pro m² an Nebenkosten anfallen, dabei sind dann die kalten Betriebskosten, Heizung und Warmwasser einberechnet, ist diese Abrechnung ein Beleg für eine wirtschaftliche Betriebsführung eines Unternehmens zum Wohle der Mieter und Verbraucher.

    Im Gegensatz dazu haben wir gerade zu Kenntnis genommen, dass eine große Berliner Wohnungsbaugesellschaft von einem Amtsgericht ins Urteil geschrieben bekommen hat, dass die vorgelegte Heizkostenabrechnung formell unwirksam ist und die Mieter ein Recht darauf haben, geleistete Heizkostennachzahlungsbeträge zurück erstattet bekommen bzw. ist der Widerspruch unseres Vereins wirksam für die Mieter, sodass die Nachzahlungsbeträge nicht leisten müssen. Auf die Gesamtproblematik der Abrechnung dieser großen Wohnungsbaugesellschaft kommen wir zu gegebener Zeit zurück.

    Diese stark diametral entgegen gesetzten Abrechnungen zeigen wieder einmal, dass dies eine lohnende Angelegenheit für den Mieter sein kann, wenn er sich sachkundiger Hilfe bedient und Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnungen einreichen lässt. Die Realität führt uns zu dem Zitat von E.G. Kolbenheyer: „Wirklichkeit ist noch keine Wahrheit.“