1.383,97 € für ein 30-minütiges Gespräch bei einer Rechtsanwältin. In diesem Gespräch gab es nicht einen einzigen Rechtsrat aber diese Anwältin war schlau genug, eine Vergütungsvereinbarung vor dem 1. Gespräch von der Verbraucherin unterzeichnen zu lassen. Die Vergütungsvereinbarung fügen wir im Anhang bei, unter Schwärzung der Namen, da die Rechtsanwältin schon drohte gegen den Verein und die Verbraucherin gerichtlich vorzugehen. Die Vergütungsvereinbarung enthält eine Gebühr von 190,- € unter der Ziffer 4. oder erweiternd für eine schriftliche Beratung von höchsten 250,- € begrenzt. Dies wurde von der Verbraucherin auch so verstanden. Der Richter beruft sich auf Ziffer 1., dass dem Anwalt eine 1,0 Gebühr zusteht. Über eine Gebühr ist nie gesprochen worden und es gibt auch keinen Gegenstandswert. Dieser ist der Verbraucherin erst mitgeteilt worden, nachdem sie das Mandat entzogen hat und das zu Recht, denn die Anwältin wollte nach den 30 Minuten einen Kostenvorschuss von 3.323,55 € von der Verbraucherin. Niemand weiß, woher diese Summe kommt. Nachdem Mandatsentzug wollte sie zwischendurch mal knapp 700,- € und eingeklagt hat Sie nunmehr die oben angegebene Summe. Als Verbraucherschützer warnen wir ausdrücklich vor der Kostenfalle „Rechtsanwaltsberatung“, denn schon ein Telefonat oder zugefaxte Unterlagen zur Durchsicht sind keine kostenlosen Beratungen, sondern können schmerzhaft teuer werden. Die Verbraucherin wird in Berufung gehen, vertreten durch unseren Vereinsanwalt Alexander Wenzel. Das böse Sprichwort mit der Krähe wollen wir diesmal nicht nutzen. Das Gespräch war aber ohne jeden Nutzen und zu dieser juristischen Person passt trefflich das Zitat von Konrad Adenauer: „Natürlich achte ich das Recht; aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein.“
Skandalurteil aus dem Spandauer Amtsgericht
Titel:
Skandalurteil aus dem Spandauer Amtsgericht
Art:
Pressemitteilung
Nummer:
20/2015
Veröffentlicht am:
22. Mai 2015
Schlagwörter:
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