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  • 13/2015 Pressemitteilung in eigener Sache zum BZ- und Bildartikel vom 30.3.2015

    Die sogenannten Schweren Vorwürfe gegen den Präsidenten unseres Vereins sind nicht nur haltlos, sondern eine Falschbehauptung. Unsere Mitarbeiterin, die die Quittung geschrieben hatte, hat bereits eidesstattlich versichert, dass es sich bei der Quittung tatsächlich um Reinigungsarbeiten handelte. Anlässlich der fristlosen Kündigung eines Mitarbeiters gab dieser die Quittung und den Betrag von 50,- € zurück, da die Reinigung nicht wie geplant durchgeführt wurde. Offensichtlich ist aber davon eine Kopie gefertigt worden, die jetzt zu diesem Zweck genutzt wird. Wegen falscher Beschuldigungen werden wir in diesem Fall Strafanzeige erstatten. Die weitere Bearbeitung im presserechtlichen Sinn und zum Schutz unseres Präsidenten ist Frau Rechtsanwältin Freihof von der Kanzlei FREIHOF Rechtsanwälte übergeben.

    Der Artikel ist schon in den ersten Sätzen falsch. Nach unserem Wissenstand ist Herr Marcel Eupen nicht mehr Rechtsanwalt und Notar und dies schon seit einigen Jahren. Dass Herr Eupen Kronzeuge bei Senator Braun war, ist uns nicht bekannt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Verfahren gegen Michael Braun eingestellt wurde. Den Politiker Michael Braun (CDU) in diese Schmierenkomödie einzubeziehen, ist aus unserer Sicht höchst unanständig. Nach der 11-monatigen Untersuchungshaft von Herrn Eupen hat unser Präsident zusammen mit der Mitarbeiterin Frau S., wie Sie im Zeitungsbericht benannt wurde, Herrn Eupen am Ausgang der Justizvollzugsanstalt Moabit abgeholt. Ein Beweisfoto hierüber liegt vor. Aus humanitären Gründen und der menschlichen Einstellung des Präsidenten haben wir Herrn Eupen als juristischen Mitarbeiter eingestellt. Die vom Präsidenten vermutete Unschuld des Herrn Eupen erwies sich als Trugschluss, denn bei der Urteilsverkündung am 14. November 2013 wurde der Angeklagte Eupen verurteilt wegen Betruges und Untreue in 10 Fällen zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe. Am 2. Juli 2014, hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss die Revision des Angeklagten in Bezug auf den Strafausspruch (Strafmaß) zugelassen. Im Übrigen hielt das Gericht die Revision für unbegründet.

    Während eines Urlaubs im Dezember 2013 kam es zu einigen Ungereimtheiten, die unser Präsident erst im Januar 2014 nach dem Urlaub bemerkte. Die Folge war eine erste Entlassung von Frau S. Ende Januar 2014. Als die Vermutungen real wurden, hierbei war ein Mitglied namens P. behilflich, wurde Herr Eupen Anfang Februar zum 15. März 2014 gekündigt. Unser Präsident hörte von Herrn Eupen erst wieder durch die Eintragung ins Vereinsregister vom 28. Oktober 2014, dort ist er als 2. Vorsitzender eines neuen Mietervereins bekannt. Die Intrigen in der Geschäftstelle, überwiegend gegen den Präsidenten gerichtet, haben bereits Schaden angerichtet und alle Falschbehauptungen stammen vermutlich von ehemaligen Mitarbeitern bzw. Mitgliedern des Vereins.
    Es ist hinreichend bekannt, dass unser Präsident mit einer Verleumdungskampagne übelsten Ausmaßes überzogen wird, um ihn aus seinem Amt zu entfernen, das er ehrenamtlich ausübt.

    Der Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. wird sich weiterhin für Gerechtigkeit einsetzen und den Menschen helfen, die unsere Hilfe wirklich nötig haben. Weit über 100 Eintritte in unserem Verein nur in diesem Jahr zeugen von einer großen Qualität der Arbeit.

    Rückfragen zur Sache können unter der Handynummer 0170 272 89 77 erfolgen.