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  • Nebenkostenabrechnungen der GSW (Deutsche Wohnen) sind bei Gericht anhängig

    Aufgrund der fehlerhaften Abrechnung wird ein Mindestguthaben aus den Nebenkostenabrechnungen 2012 geltend gemacht. Ein nicht nachvollziehbarer Nachzahlbetrag aus der Abrechnung wurde nicht geleistet, sondern vielmehr wird jeweils ein Mindestguthaben von über 1.000,- € eingefordert, durch eine sogenannten Zahlungsklage. Die Klagebegründung durch Rechtsanwältin Susann Bolyi-Steglich erfolgt durch einen 12-seitigen Schriftsatz, der die wesentlichen Positionen der Abrechnung angreift. Zurzeit gehen wir als Mieter- und Verbraucherschutzverein davon aus, dass durch diese Klage für alle GSW Mieter in Berlin Klarheit geschaffen wird, über nachvollziehbare Abrechnungen, die in Besonderheit durch Vertragsgestaltungen, wie z. B. Wärmelieferungsverträge, Versicherungspolicen, Breitbandkabelverträge, Aufzugswartungsverträge, Hausreinigungsverträge, Hausmeisterdienstleistungsverträge, Gartenpflegeverträge sowie die Kosten zur Schnee- und Eisbeseitigung und verschiedener anderer nicht nachvollziehbarer Auftragserteilungen an Fremdfirmen, für die Mieter und auch für die Belegprüfer nicht nachvollziehbar sind.