Ein mit uns im Wettbewerb befindlicher Verein, der seit einigen Monaten auf dem Markt erscheint und ähnliche Ziele verfolgen will, hat durch einen dort tätigen Juristen einen Antrag auf Untersagung von Rechtsdienstleistungen bei der Präsidentin des Kammergerichts gestellt, und zwar am 27. März 2014, kurz nachdem er aus unserem Verein mit entsprechender Begründung ausgeschlossen wurde. Dieser Rechtsanwalt hat nunmehr, wie wir glauben, um sich Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen, diesen Antrag gestellt und dies vor dem Hintergrund, dass in unserem Verein drei Rechtsanwälte in der oberen Vereinsführung, dem Präsidium, sitzen und in dem dortigen Verein lediglich ein Rechtsanwalt gleichzeitig die Vereinsführung darstellt. Es ist erschütternd, wie leicht es einem Menschen gemacht wird, andere zu kränken und herabzusetzen, denn wenn ein Rechtsanwalt die Rechtsberatung durchführt, ist davon auszugehen, dass keine Verletzung des Rechtsdienstleistungsgesetzes vorliegt.
Dass das Kammergericht die Satzung des Vereins in Anspruch nimmt, ist wenig hilfreich, denn dass sich ein Mieterverein schon im Namen mit Mietangelegenheiten auseinandersetzt, ist jedem auch Nichtjuristen völlig klar und unzweifelhaft. Abschließend schreibt die Präsidentin des Kammergerichts durch die Bearbeiterin Sternagel in einem wesentlichen Absatz, wir zitieren wortwörtlich: „Die Möglichkeit, dem Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. eine Untersagung nach § 9 RDG auszusprechen, besteht jedoch nach derzeitiger Aktenlage nicht.“
Das Präsidium des Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e.V. ist entsetzt darüber, dass Wettbewerbsauseinandersetzungen soweit gehen sollen, gemeinnützige Vereine vom Markt zu entfernen. Unser Präsident ist davon überzeugt, dass derzeit mehrere missgünstige Personen den Verein und den Präsidenten schweren Schaden zufügen wollen, durch falsche Beschuldigungen und verbreiten von Unwahrheiten, die vorher über das Internet selbst in Szene gesetzt wurden, und dabei werden auch weitere unsaubere Mittel angewandt, die bisher erfolgreich abgewendet werden konnten, durch entsprechende Unterlassungsverpflichtungserklärungen.
Auf diesem Weg möchte sich auch ganz persönlich der Präsident bei den Mitgliedern bedanken, die auf diese Kampagne nicht hereingefallen sind und fest zum Verein stehen. Diese Haltung führt zu dem Zitat von George Washington: „Seine Pflichten weiter auszuführen und zu schweigen, ist die beste Antwort auf Verleumdung.“