Wenn ein junges Pärchen ohne Trauschein zusammen zieht, kann das teuer zu stehen kommen. Die GEZ verschickt dann nämlich das Begrüßungsschreiben, bei dem sich in der Anlage das Anmeldeformular befindet, beiden Bewohnern zu. Da der Einzug in die erste Wohnung für beide erst vor kurzem stattgefunden hat, ist schon verwunderlich, wie die GEZ – sonst eine schwerfällige Behörde, aber wenn’s ums Abkassieren geht – zügig versucht das Geld einzutreiben. Ob die Übermittlung der persönlichen Daten oder Anschrift an die GEZ, durch wen auch immer, rechtmäßig ist, darf bei strenger Auslegung des Bundesdatenschutzgesetzes bezweifelt werden. Noch vor einigen Jahren konnte der mündige Bürger bei Post und Banken ein Anmeldeformular mitnehmen und sich selbstständig an- oder ummelden. Da die Herren der Gesetzgebung offensichtlich die Bürger für unmündig halten, wählte man jetzt diese Verfahrensweise unter Wegfall der Persönlichkeitsrechte und liefert die Daten an die Gebühreneinzugszentrale von Rundfunk- und Fernsehsendern und das jetzt beide die Gebühren getrennt zahlen sollen zeigt, dass die Hoffnung besteht, dass beide ohne Einwände die Gebühren entrichten und somit ist ein Tatbestand erreicht, den wir hier nicht benennen wollen. Kann man nur hoffen, dass die Abmeldung der ehemaligen Mieter auch ordentlich geklappt hat, es bleibt ja im Dunkeln und bei den Methoden ist ja nicht auszuschließen, dass vielleicht zwei Familien GEZ für diese Wohnung einzahlen. Diese Geschichte zeigt die Spitze des Eisberges beim Abkassieren der Bürger. Vom Parkautomaten über Doppelbesteuerung, Zuzahlungen im Gesundheitswesen und viele unglaubliche Gebührenerhebungen durch den Staat kann man hier in vielen Fällen durchaus vom Unrecht ausgehen, die von Selbstgerechten begangen werden und dies führt zu dem Zitat von La Rochefoucauld: „Es ist weniger gefährlich, den Menschen Unrecht zu tun, als ihnen zuviel Gutes zu tun.“
GEZ wird immer dreister
Titel:
GEZ wird immer dreister
Art:
Pressemitteilung
Nummer:
23/2014
Veröffentlicht am:
11. September 2014
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