Das errechnete Honorar ergibt sich aus einer 30-minütigen Rechtsanwalts-Erstberatung und würde bedeuten, dass eine Minute Beratungszeit 46,13 € kostete. Dies ergibt jedenfalls die Rechnung aus einer Brandenburger Rechtsanwaltskanzlei vom 14. Februar 2014, denn dort wurde eine Höhe von 1.383,97 € angegeben. Aus der uns vorliegenden Vergütungsvereinbarung hätte sich für die Verbraucherin jedoch erst einmal aus Punkt 4 eine „normale“ Gebühr in Höhe von 190,- € ergeben. Diese wurde auch von Frau Silvana A. an die Kanzlei überwiesen. Die betroffene Verbraucherin suchte uns, nach immer drängenden Versuchen der Kanzlei den Betrag einzutreiben, in unserer Sprechstunde auf. Unsere Versuche die Angelegenheit gütlich, außergerichtlich und einvernehmlich zu beenden, scheiterten und stattdessen wurden unser Verein und die handelnden Personen angeschrieben und sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen von der Rechtsanwaltskanzlei bedroht. Sogar eine Unterlassungserklärung sollten wir unterschreiben – dies ist der Gipfel der Unverschämtheit. Aber wir lassen uns davon nicht beeindrucken und schützen weiterhin die Verbraucher. Zur Sicherheit und Glaubhaftmachung dieser unglaublichen Geschichte liegt uns eine eidesstattliche Versicherung der Verbraucherin vor. Die Verbraucherin erhielt nunmehr einen Mahnbescheid über 1.566,23 €. Nein, hier ist etwas aus dem Ruder gelaufen und für uns stellt sich nun die Frage: Ist dies ein Einzelfall? Unsere Nachfrage bei zahlreichen Rechtsanwälten hat anderes ergeben. Wenn diese Rechnungslegung nicht dem Recht entspricht, so lässt sich das vielleicht einordnen mit einem Zitat von Hermann Stehr: „Durch das Unrecht, das wir anderen zufügen, entehren wir uns selbst.“
Stundensatzhonorar 2.767,93 €
Titel:
Stundensatzhonorar 2.767,93 €
Art:
Pressemitteilung
Nummer:
21/2014
Veröffentlicht am:
17. Juli 2014
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