Immer wieder kommt es vor, dass ein Mietverhältnis beendet ist, die Wohnung oder die Gewerberäume in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben worden sind und dennoch der Vermieter die bei Mietbeginn geleistete Mietkaution nicht zurückzahlt.
Im vorliegenden Fall kündigte der Mieter das Mietverhältnis am 4. Juni 2012 und gab seine Gewerberäume zurück. Mit diversen Schreiben forderte er die Hausverwaltung auf, ihm seine Mietkaution zurückzuzahlen. Die Hausverwaltung kam dieser Aufforderung nicht nach und erachtete es auch nicht als notwendig, auf die diversen Schreiben des Mieters zu antworten. Entnervt suchte der Mieter bei uns Hilfe. Nachdem wir die Hausverwaltung anschrieben und mit der Erstattung einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin wegen Untreue und Unterschlagung drohten, ging plötzlich alles schnell: Die Hausverwaltung zahlte unverzüglich die Mietkaution aus.
Dazu der Präsident unseres Vereins Heinz Troschitz: „Der vorliegende Fall ist kein Einzelfall. Immer wieder versuchen Vermieter sich zu weigern, die Kaution auszuzahlen. Aus unserer täglichen Praxis kennen wir die Kniffe und Tricks, denen sich Vermieter bedienen, um sich vor ihrer Verpflichtung zur Auskehrung der Mietkaution zu drücken. Mietern ist zu empfehlen, sich nicht abschrecken zu lassen, sondern beharrlich auf die Auszahlung der Mietkaution zu bestehen.“ Zitat des Tages von Elena Kölling:„Die Menschen lernen aus der Erfahrung, daß die Menschen aus der Erfahrung nichts lernen.“