Eigenbedarfskündigung nach Gutsherrenart
Eine junge Familie mit Kind mietet vor ca. 2 ½ Jahren eine Wohnung im Vierfamilienhaus. Auf Drängen des Vermieters übernehmen diese Mieter eine Einbauküche und eine hochwertige Dusche. Eine Eigenbedarfskündigung der Vermieterseite endete vor dem Amtsgericht Spandau. Die vertretenden Anwälte haben dann einen völlig unzureichenden Vergleich geschlossen, der jetzt zum Nachteil der Mieter wird. Die vom Richter festgelegte Entschädigungszahlung in Höhe von 1.000,– € will der Vermieter mit dubiosen Zahlungen verrechnen. Der Richter vergaß leider die Entschädigungszahlung in das Gerichtsprotokoll aufzunehmen. Weiterhin forderte der Vermieter nach der Verhandlung kurz vor Räumung den Ausbau von Küche und Dusche, obwohl unter Zeugen die Zusage gemacht wurde, dass diese in der Wohnung verbleiben sollen (sie waren auch vorher schon da). Aus den mitgesandten (in der pdf) Fotos können Sie entnehmen, so stellt es sich jetzt, nachdem die Möbel entfernt wurden, raus, dass die Wohnung stark schimmelbelastet ist. Die Mieter erkennen jetzt, woher ihre Atembeschwerden offensichtlich herrühren. Auf all diesem Schaden bleiben die Mieter jetzt sitzen und die junge Frau hat durch die bösartige Auseinandersetzung mit dem Vermieter gesundheitlich schwer gelitten, was ihr auch deutlich anzusehen ist. Die Willkür von Vermietern und rabiates Vorgehen zum Nachteil der Mieter steht immer mehr auf der Tagesordnung. Dies können wir jedenfalls aus zahlreichen Parallelfällen bemerken. Zwischenzeitlich haben wir erfahren, dass von der Vermieterseite die Wohnung der Angehörigen zur Werkstatt ausgebaut wird und deshalb die andere Wohnung benötigt wurde.
Vor ca. 1 ½ Jahren sollte das Haus auch schon einmal verkauft werden. Die Vorgehensweise des Vermieters ist jedenfalls aus unserer Sichtweise nicht logisch. Hier passt das Zitat von Friedrich Nietzsche: „In der Wirklichkeit gibt es nichts, das ganz logisch ist.“