Kooperationsvertrag zwischen GSW und Breitbandkabelanbieter
Die reguläre Annahmefrist endet am 30. Oktober 2013, zur Bedingung hierfür müssen 75 % der GSW-Aktionäre mit ihren Aktienpaketen die Tauschaktion vollzogen haben. Erst am 15. Oktober 2013 soll laut dieser Mitteilung der Vorstand und Aufsichtsrat der GSW seinen Aktionären empfohlen haben, diesen Schritt zu gehen und den Umtausch bis zum 30. Oktober 2013 abzuschließen.
Es gibt aber auch noch andere wichtige Mitteilungen für die Aktionäre und Mieterschaften in Berlin, die wir rückwirkend für die Abrechnungsjahre bis Dezember 2011 erhalten haben. Mit Erstaunen mussten wir einenKooperationsvertrag zur Kenntnis nehmen, zwischen der GSW und Kabel Berlin/Brandenburg GmbH & Co. KG, der uns anlässlich einer Überprüfung der Nebenkosten für verschiedene Mieter überlassen wurde, er stammt aus dem Jahr 2003 und ist von den jeweiligen Geschäftsführern der GSW und Kabel Deutschland unterzeichnet worden. Der Vertrag liegt uns einschließlich der Anlagen vor und die überwiegenden Seiten sind mit dem Stempel „Streng vertraulich“ gekennzeichnet. Nachfragen zu diesem Vertrag wurden bisher von den Vorständen, die von uns angeschrieben wurden, nicht beantwortet. Der Folgevertrag ab 2012 ist uns schriftlich mit dem Hinweis zugegangen, dass dieser vertraulich zu behandeln ist. Selbstverständlich können wir darüber dann keine Aussage treffen.
Im §1 heißt es, dass der KBB Datenträger erhält, die aktualisiert werden. Weiter heißt es im §2, Art und Umfang der Nutzung sind in diesem Vertrag geregelt. Jede Nutzung durch die GSW ist mit der KBB abzustimmen. Im §3 heißt es, die KBB zahlt an die GSW ein monatliches Entgelt von 3,07 € pro angeschlossener Wohnungseinheit. Im §4 Ziffer 4 sind monatliche Entgelte festgelegt in Höhe von 9,28 € und fortgesetzt dann 7,78 € zzgl. Ust.
Ziffer 11 letzter Satz lautet: „Sofern die angebotenen Inhalte zu erheblichen Mieterbeschwerden bei der GSW führen, werden die Parteien unverzüglich eine einvernehmliche Lösung suchen.“ Die Beschwerden blieben natürlich aus, da der Inhalt bisher nicht bekannt wurde. Weiter heißt es: „Behördliche Änderungen bleiben unberücksichtigt und der Kooperationsvertrag bleibt bestehen.“ In §10 ist die Übertragbarkeit an eventuelle Erwerber für die Zukunft geregelt. Im §13 ist dann letztendlich die Vertraulichkeit über die Dauer des Vertrages hinaus vereinbart.
Das passende Zitat hierzu ist von Georg Christoph Lichtenberg:
„Was jedermann für ausgemacht hält, verdient am meisten, untersucht zu werden.“