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  • Steuerzahler zahlen die Zeche

    JobCenter übernimmt Betriebskostennachzahlung in Höhe von 3.092,87 €

    Für das Jahr 2011 hat das zuständige Amt schon einmal einen Nachzahlungsbetrag in Höhe von 2.321,40 € übernommen. Die Wohnung der Spandauer Mieter hat eine Grundfläche von 77,43 m². Die Wärmeversorgung dieser Wohnung allein für das Abrechnungsjahr 2012 betrug 4.417,73 €. Die Nebenkosten insgesamt betrugen 6.545,87 €. Das bedeutet einen Quadratmeterpreis nur für die Nebenkosten in Höhe von 7,04 €. Die Kaltmiete in Höhe von 388,00 € ergibt einen Quadratmeterpreis in Höhe von 5,01 €. Im Berliner Mietspiegel hat der Senat von Berlin einen Mittelwert für Heiz- und Warmwasserkosten pro Quadratmeter ausgewiesen. Im Nachrichtentext der ARD vom 23. August 2013 werden die Nebenkosten auf 2,20 €/m² und Monat beziffert und davon machen die Heiz- und Warmwasserkosten 1,24 € aus. Diese Werte sind allesamt von der Wirklichkeit weit entfernt und müssen – wenn überhaupt – 20 Jahre zurückliegen. Die Vermieter reiben sich die Hände, denn sie haben Nachzahlungsbeträge für zwei Jahre in der Gesamthöhe von 5.414,27 € für sich verbuchen können. Zusätzlich zu diesem Betrag haben sie für 2011 bereits Vorrauszahlungen erhalten in Höhe von 2.796,00 € und 2012 in Höhe von 3.453,00 €, so dass der Steuerzahler nicht nur 5.000 € nachgezahlt hat, sondern insgesamt rund 10.000 € an den Vermieter überwiesen wurden. Es ist unverantwortlich, dass ein Amt ohne jede Prüfung derartige Nachzahlungen leistet und die zuständigen politisch Verantwortlichen dazu schweigen und keinerlei Maßnahmen ergreifen, um derartige Zustände zu vermeiden. Irrt hier der Verstand oder versagt die Moral? Dazu das Zitat von Johann Wolfgang von Goethe:

    „Wer von seinem Verstande zum Schaden anderer Gebrauch macht oder diese auch nur dadurch einschränkt, ist insofern unmoralisch.“