…von Recyclingsammelstellen als Mietmodernisierungsmaßnahme?
Die Phantasie der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Mieterhöhungen durchzuführen, scheint keine Grenzen mehr zu haben. Die DEGEWO ließ im Märkischen Viertel im Senftenberger Ring die Müllabwurfanlagen in den Häusern schließen, d. h. die Einwurfklappen auf den Etagen und die Auswurfanlage im Müllsammelraum ausbauen sowie die Schachtöffnungen auf den Etagen und im Müllsammelraum schließen. Außerdem wurden die bereits vorhandenen Müllplätze für die Aufnahme von Restmülltonnen erweitert und umgebaut. Die Kosten beliefen sich auf stolze 113.472,08 Euro.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen haben die betroffenen Mieter nunmehr Ende August Mieterhöhungen wegen der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen erhalten, d. h. die Kosten wurden in Höhe von 11 % als Modernisierungsmieterhöhung auf die Mieter abgewälzt.
Dazu der Präsident unseres Vereines, Heinz Troschitz:
Zwar ist die Schließung von Müllabwurfanlagen zu begrüßen, da diese nicht mehr zeitgemäß sind. Müllschluckeranlagen stammen aus einer Zeit, als der Gedanke der Mülltrennung und der Müllvermeidung noch nicht allgemein verbreitet war. In Berlin gilt seit dem 1. Juli 1999 das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Zielrichtung des Gesetzes ist in erster Linie die Vermeidung von Abfällen und die Vermeidung und Verringerung von Schadstoffen in Abfällen. Die Trennung von Müll ist sinnvoll. Mit Müllabwurfanlagen ist eine Trennung von Müll nicht möglich, da diese nicht über getrennte Einfüllöffnungen sowie über die erforderlichen getrennten Sammelräume verfügen. Die Schließung von Müllabwurfanlagen darf jedoch nicht dazu führen, dass Mieter mit den Kosten belastet werden. Die Kosten sind vielmehr vom Vermieter zu tragen. Die Schließung von Müllabwurfanlagen stellt keine Modernisierungsmaßnahme dar. Durch sie wird weder der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht, noch werden die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert. Nach hiesiger Auffassung betreibt die DEGEWO, indem sie nunmehr die Kosten im Wege der Mieterhöhung auf die Mieter umlegt, reine Geldschneiderei. Troschitz fordert die DEGEWO auf, die ausgesprochenen Mieterhöhungen unverzüglich zurückzunehmen und die entstandenen Kosten selber zu tragen. Denn manche Dinge verbieten sich von selbst, und zwar entsprechend dem Zitat von Seneca:
„Was das Gesetz nicht verbietet, verbietet der Anstand.“