Vermieter kennen oftmals die Ausstattungsmerkmale ihrer eigenen Wohnungen nicht und sprechen damit falsche Mieterhöhungsverlangen aus. Die GSW ließ mit Schreiben vom 23. August 2013 diversen Mietern im Falkenhagener Feld Mieterhöhungsverlangen zum 1. November 2013 zukommen und forderte die Mieter auf, bis zum 15. Oktober 2013 dem Mieterhöhungsbegehren zuzustimmen. Im hier vorliegenden Beispielsfall ging die GSW bei einer Wohnung im Hümmlingweg davon aus, dass die Wohnung mit +20 % im Berliner Mietspiegel einzuordnen sei und verlangte auf das Jahr bezogen 212,40 € mehr an Miete. Wir legten für unsere Mitglieder nach einer Wohnungsbesichtigung mit Schreiben vom 9. September 2013 Widerspruch ein, begründeten diesen ausführlich und kamen zu dem Ergebnis, dass die Wohnung nicht mit +20 % sondern mit -40 % einzuordnen sei. Aufgrund unseres Widerspruches führte die GSW eine Wohnungsbesichtigung durch, musste danach ihr Ergebnis revidieren und bewertete die Wohnung neu mit ebenfalls -40 %. Sie nahm mit Schreiben vom 25. August 2013 ihr Mieterhöhungsbegehren vom 23. August 2013 zurück.
Der vorliegende Beispielsfall ist kein Einzelfall. Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter die Ausstattungsmerkmale ihrer Wohnung nicht kennen und falsche Mieterhöhungsbegehren aussprechen. Es lohnt sich also, ein Mieterhöhungsbegehren fachmännisch prüfen zu lassen. Im vorliegenden Fall sparen die Mieter nunmehr gut 200 € im Jahr.