Die neue katastrophale Gesetzeslage führt bei einer Rundfunkteilnehmerin zu skandalösen Umständen. Eine alleinerziehende Mutter aus Kladow, der Sohn ist 12 Jahre alt, kann bei ihren geringen Einkünften, sie bezieht im Übrigen noch Wohngeld, sich keine Teilnahme an dem Fernsehempfang finanziell leisten. Im Übrigen ist sie der Meinung, dass sie auf den Fernsehempfang ohnehin verzichten kann und aus diesem Grund hat sie noch nie einen Fernseher besessen. Selbstverständlich zahlt sie regelmäßig ihre Rundfunkteilnehmergebühren in Quartalsabständen in Höhe von ca. 16 €. Natürlich ist überhaupt nicht einsehbar, dass ein Mutter-Kind-Haushalt gezwungen wird, sich ein Fernsehgerät anzuschaffen – die finanziellen Möglichkeiten würden dies auch gar nicht zulassen. Seit geraumer Zeit bekommt der Zweipersonenhaushalt immer wieder Post von dem Beitragsservice der ARD, dem ZDF und dem Deutschland Radio. Zuletzt wurde ein Betrag am 2. August 2013 in Höhe von 71,92 € angemahnt. Die Rückstände insgesamt wären ohnehin wesentlich höher als der hier eingeforderte noch ausstehende Betrag. Die verzweifelte Mutter suchte einen Bundestagsabgeordneten aus Spandau auf, der ihr allerdings wenig Hoffnung machte und nur die Empfehlung gab, eventuell den Petitionsausschuss anzuschreiben. Als Verbraucherschützer wissen wir, dass auch hier der Versuch versagt werden wird. Nur der Gesetzgeber selbst kann eine Änderung herbeiführen, um diese grobe Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen. Dass wir in Form einer Pressemitteilung uns an die Öffentlichkeit wenden, hat den Hintergrund, dass viele einkommensschwache Bürger, hierzu zählen aus der neusten Statistik viele Einpersonenhaushalte, Alleinerziehende, Rentner und Aufstocker, betroffen sind. Eigentlich müsste dies der Politik bekannt sein. Es wäre auch ein kleines Wahlkampfthema, um denen Linderung zu verschaffen, die am Bettelstab durch unsere Gesellschaft laufen. Der gravierende Vorwurf an den Gesetzgeber aber muss lauten, dass ein Bürger in freier Selbstbestimmung für sich festlegen kann, ob er an dem Fernsehprogramm teilnehmen will oder nicht. Die betroffene Mutter ist selbstverständlich bereit, durch Inaugenscheinnahme ihrer Wohnung zweifellos feststellen zu lassen, dass Sie kein Empfangsgerät besitzen.
Wir stellen die öffentliche Forderung auf, alle gravierenden bekannt gewordenen Fälle durch den Beitragsservice so lange ruhen zu lassen, bis die Angelegenheit geklärt ist – ggf. durch den Europäischen Gerichtshof. Die Situation und die aufgezwungene Notwendigkeit führt zu dem Zitat von Seneca:
„Du kannst Notwendigkeiten nicht entfliehen. Du kannst sie aber besiegen.“