…der Verbrauchseinheiten gefangen und drauf gezahlt!
Am 9. November 2012 reklamiert die Verbraucherin eine Jahresabrechnung des Stromanbieters Vattenfall. Schon am 12. November 2012 empfiehlt Vattenfall die Kontrolle der Elektroanlage durch einen Fachbetrieb oder durch ihre Hausverwaltung. Die Verbraucherin nahm eigene Messungen vor und stellte fest, dass der Stromverbrauch durch den Zähler dreimal so hoch erfasst wurde. Wir Verbraucherschützer vom Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e. V. wurden eingeschaltet. Wir stellten ebenfalls diese erheblichen Abweichungen fest. Am 3. Dezember 2012 bestätigte
Vattenfall den Eingang des Schreibens und mahnte erneut die Forderung in Höhe von 629,83 € an. Auf unser drängen wurde dann ein Zählertausch am 14. Dezember 2012 vorgenommen. Am 18. Januar 2013 teilte Vattenfall mit, dass der ausgebaute Altzähler die Befundprüfung bei dem Landesamt für Mess- und Eichwesen nicht bestanden hat und gestand ein, dass dadurch der Verbrauch nicht ordnungsgemäß berechnet werden konnte. Gleichzeitig erklären Sie großzügig, dass die Zählerauswechslung und Prüfung zu Lasten von Vattenfall geht. Am 1. Februar 2013 will Vattenfall den erhöhten Abschlag von 90,– € zzgl. anmahnen. Am 15. Februar 2013 kam dann die Mahnung der Altforderung von dem defekten Zähler in Höhe von 629,83 €, zzgl. einer laufenden Abschlagszahlung in Höhe von 43,10 € und zzgl. Mahnkosten. Wir Verbraucherschützer glauben nicht an die Schildbürgerstreiche, sondern lediglich an Versagen. Der Erfolg des Verbrauchers steht hier im Zusammenhang mit dem Zitat von Carl Hilty:
„Das Glück des Lebens besteht nicht sowohl darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben, sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.“