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    Entgegen der mündlichen Zusage, als ausländischer Mitbürger eine Parabolantenne anbringen zu können, hat die Hausverwaltung B…….., die vor kurzem noch einen anderen Namen getragen hat, A……, dem Mieter durch einen übereifrigen Rechtsanwalt auf Entfernung der Satellitenschüssel verklagt. Eingeschüchtert und verängstigt hat der Mieter noch vor Einreichung der Klage die Parabolantenne vom Balkon entfernt. Nunmehr kann er seine Heimatsender aus dem nahen Osten nicht mehr empfangen. Dem Antrag durch unser Präsidiumsmitglied Herrn Rechtsanwalt Wenzel, die Klage abzuweisen, hätte das Gericht sicherlich stattgegeben. Um Gebühren zu sparen hat dann der übereifrige Rechtsanwalt die Klage zurückgenommen, nicht ohne festzuhalten, die nicht verbrauchten Gerichtskosten einzufordern. Der Beschluss des Amtsgerichts Spandau ist mit einem Satz zu zitieren:
    „Hat die klagende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, nachdem die Klage zurückgenommen wurde“.
    Dem Mieter konnten hier zwar erhebliche Kosten erspart werden, dennoch bleibt festzuhalten, dass es sich durch die Maßnahme der Hausverwaltung um einen äußerst unfreundlichen Akt gegen Bürger unseres Landes mit Migrationshintergrund handelt. Diese Hausverwaltung ist im Übrigen auch in vielen anderen Belangen als unzulänglich zu bezeichnen, schwierig für die Mieter und ein Beispiel der Berliner Wohnungswirtschaft, wie man Wohnungen nicht anständig verwaltet, den Nutzen der Eigentümer mehren und die Belastungen für die Mieter drastisch erhöhen. Diese
    Geschäftsphilosophie ist unerträglich.