Die zunehmende Belastung der Mieter durch Kostensteigerungen bei den Betriebs- und Heizkosten und die Überdimensionierung der Energiekosten für alle Verbraucher hat dazu geführt, dass wir als Verein handeln mussten. Mieter und Verbraucher müssen sich noch stärker engagieren und organisieren, um sich zur Wehr zu setzen, gegen Mieterhöhungsverlangen, immer mehr auftretende Schadensfälle und grob fahrlässige Vertragsverletzungen durch die Vermieter.
Gerade auch der Kabinettsentwurf der Bundesregierung (BT-Drs 17/10485) macht deutlich, dass es zu einer weiteren Verschlechterung für die Mieter kommen wird, wenn eine Gesetzesverabschiedung so vorgenommen werden sollte. Hier einige Änderungsschwerpunkte sind demnach Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Wohnungskündigungsschutz, Mietmängel, Modernisierung ohne Mietminderung, Räumungs- und Vollstreckungsverfahren, Feuchtigkeitsschäden mit anschließendem Schimmelprozess und die Fortsetzung des Mietvertrages bei Tod des Mieters usw.
Nach langen und zähen Verhandlungen ist es dem Präsidium gelungen, mit einem namenhaften deutschen Rechtsschutzversicherer, exklusiv für alle Mitglieder, eine Mietrechtsschutzversicherung für Mieter und Wohnungseigentümer bei Selbstnutzung abzuschließen. Der Vereinsausschuss stimmte mit großer Mehrheit dem Vorhaben zu, um den Erhalt des Vereins sicherzustellen, nachdem die Behörden, wie die Bezirks- und Senatsverwaltungen und die zuständigen Politiker, die Unterstützung unseres gemeinnützigen Vereins versagt haben. Hier sei ein Zitat erwähnt von Robert Lembke:
„Es gibt Politiker, die ihr Mandat klugen Leuten verdanken, die am Wahltag zu Hause geblieben sind.“
Die im Mitgliedsbeitrag enthaltene Versicherungsprämie ermöglicht insgesamt einen Jahresbeitrag von unter 79,00 €. Dies werden wir unseren Mitgliedern entsprechend mitteilen und auch alle anderen Mieter und Verbraucher können davon profitieren. Wir werden hierbei unsere Arbeit wie bisher fortsetzen und der Erfolg im außergerichtlichen Verfahren gibt uns hierbei Recht. Unsere Schwerpunkte sind die Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen durch die Einsichtnahme der Belege in den Hausverwaltungen und wir werden verstärkt mit unseren Außendienstmitarbeitern unter Hinzuziehung unseres Verbraucherschutzmobils Wohnungsbesichtigungen vornehmen, um Mängelmeldungen an die Vermieter geben zu können, gesundheitsgefährdende Schimmelbildung und Mieterhöhungsverlangen abzuwehren durch eine Überprüfung der Wohnwertmerkmale. Der Verbraucherschutz steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen für alle Bürgerinnen und Bürger.