Mit einem Treppenhausaushang wurden die Mieter aufgefordert innerhalb von einer Woche die Parabolantenne, die seit Jahren dort auf dem Balkon installiert ist, zu entfernen. Der Mieter ist Libanese und mit einer deutschen Frau verheiratet, wohnt dort seit Jahren und zahlt pünktlich seine Miete. Die Mieter haben jetzt die Klageschrift vom Amtsgericht Spandau zugesandt bekommen, eingereicht durch den Rechtsanwalt der Berlinnovo Immobilien Gesellschaft mbH, vormals
ARWOBAU. In der Klageschrift heißt es die Parabolantenne ist zu entfernen, unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten. Diese Vorgehensweise ist eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Lebensqualität die der Vermieter in Gutsherrenart einfach so beschlossen hat und wie hier die Mieter unter Druck gesetzt werden ist wohl bisher einmalig. Mitbürger mitMigrationshintergrund in dieser Art und Weise zu beschneiden in ihrem Recht der Informationsfreiheit ist nicht hinnehmbar und wir fordern alle Bürger mit Migrationshintergrund auf sich hier entschieden zu Wehr zu setzen. Wir als Verbraucherschützer werde sie dabei unterstützen.
Die vorgenannte Gesellschaft ist auch die, die bei Mietvertragsabschlüssen die Vorauszahlungen für Kalt-Wasserkosten nicht vereinbart, dadurch ergibt sich für die Mieter ein hoher Nachzahlungsbetrag in den Folgejahren bei den Betriebskostenabrechnungen. Dieser Vorgehensweise ist typisch bei so genannten Lockangeboten in der Wohnungswirtschaft. Die Bruttowarmmiete erhöht sich dabei oft um 50 bis 100 Euro pro Monat.