Arbeitsplätze in Gefahr
Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Spandau und aus Charlottenburg kämpfen gemeinsam mit uns Verbraucherschützern für den Erhalt von Arbeitsplätzen und dem Tierschutz im Zirkus Renz und dem Ponyhof Staaken. Die Rechtsanwälte werden mit Eil-Verfahren versuchen die angekündigte Schließung des Ponyhof Staaken zum 21. Mai 2012 zu stoppen. Ebenso geht es um den Auftritt von gesunden Tieren im Zirkus zu den Vorstellungen vom 16. bis 20. Mai 2012. Die Rechtsanwältin Arndt zeigte sich nach einem Gespräch beim zuständigen Stadtrat gestern entsetzt über die Veterinärärztin, die in einem Dauerfeuer von schwersten Anwürfen gegen den Zirkus nicht einmal die Anwältin ausreichend zu Wort kommen ließ. Der Termin beim Stadtrat endete erfolglos und die Veterinärärztin, die ohnehin umstritten ist, beharrte auf ihren Standpunkt und Anordnung nach § 11 des Tierschutzgesetzes. Der Paragraph selbst in sich ist zum Schutz der Tiere da und trifft auch unsere Zustimmung und natürlich auch auf deren Einhaltung. Nur in den vorliegenden Fällen Ponyhof und Zirkus Renz überzieht die Amtsärztin, da sie die Bestimmungen einseitig auslegt, es sind Kannbestimmungen und hier entscheidet sie zu Ungunsten von Mensch und Tier. Sie lässt sogar Tiere in Stallungen einsperren, um die Zurschaustellung zu verhindern und dies hat mit Tierschutz nichts zu tun. Das Freigehege würde den Auslauf und die Bewegung der Tiere garantieren. Das der zuständige Stadtrat keine fachbezogenen Entscheidungen treffen kann, ist nachvollziehbar, aber die Zeit wird kommen, wo er personelle Entscheidungen treffen muss.
Völlig willkürlich ordnete Frau Plange den Einsatz des Ordnungsamtes an, das um 8.15 Uhr am Dienstag, den 08.05.2012 am Ponyhof Zutritt verlangte, die Hunde sollten eingesperrt werden, denn die Mitarbeiter hatten natürlich angst vor diesen, aber die Hunde sind völlig harmlos, auch für Kinder. Das Ordnungsamt fotografierte leere Fressnäpfe, denn die Fütterungszeit war gerade vorbei und alles war leer gefressen, ohne Genehmigung wurden weitere Objekten auf dem Anwesen fotografiert.
Das ältere Ehepaar wurde durch den Einsatz derartig eingeschüchtert, dass sie es unterließen von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Zukünftig werden das Hausrecht Frau Apel und ein Bevollmächtigter ausüben.
Nur in nachvollziehbaren belegbaren Verdachtsgründen dürfen Ordnungsämter unter ganz bestimmten Voraussetzungen einschreiten und bedingt den Zutritt verlangen. Die Amtstierärztin agiert in einem Maße, der dem Tier- und Menschenschutz nicht zuträglich ist.
Im Anhang dieser Pressemitteilung finden Sie aus Lübeck einen Artikel zur Vorgehensweise dieser Tierärztin und in einer Straußenangelegenheit einen Artikel aus dem Abendblatt. Wir werden in naher Zukunft über weitere Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Veterinärärztin aus Spandau berichten, entsprechend unserer Satzung § 2 und der darin festgeschrieben Öffentlichkeitsarbeit zum Schutze der Verbraucher und natürlich auch der Tiere.
Wir bitten alle Journalisten in unserer Stadt um Mithilfe, um weiteres Ungemach für Mensch und Tier abzuwenden und wieder Ruhe und Besonnenheit in das Veterinäramt in Spandau zu bringen. Also helfen Sie alle Arbeitsplätze zu retten.