ist nicht etwa eine Glosse, sondern bittere Realität für zwei Familien bei denen es sich um integrierte nette Mitbürger handelt, die mit ihren kleinen Familien, Oma, Opa, Papa, Mama und einem 19-Monate alten Kind in einer Genossenschaft wohnen und dies seit Jahren. Zwei andere Mietparteien in diesem Hause haben, offensichtlich etwas gegen diese Familien, die ruhig und zurückgezogen dort im Ortsteil Hakenfelde leben. Es trug sich zu, dass der Mieter S. beim Ordnungsamt Spandau eine Ordnungswidrigkeit meldete und begründete dies mit der Wahrnehmung von Geräuschen, Trampeln und Stampfen von 2.57 bis 3.00 Uhr. In diesen 3 Minuten besorgte der Mieter auch noch einen Zeugen aus einer 10 Meter entfernten Wohnung. Der Ordnungsamtsmitarbeiter R. schrieb dann einen Bußgeldbescheid in Höhe von 98,50 Euro gegen Herrn M. mit dem Hinweis auf Verletzung des § 15 Abs. 1 Nr. 3 Landes-Emissionsschutzgesetzes Berlin vom 05.12.2005 in Zurzeit gültiger Fassung. Der Betroffene legte Widerspruch durch die Hilfe von Verbraucherschützern ein. Daraufhin wurde das Verfahren an die Amtsanwaltschaft in Moabit abgegeben. Es kam dann zur Verhandlung am 21.05.2012. Nach Aufruf trat Herr M. vor seinen Richter. Dem Angeklagten folgten die sogenannten Zeugen, 4 Personen, und der Ordnungsbeamte R. Der Richter fragte die Beteiligten nach ihrem Anliegen, denn sie hätten ja wohl keine Ladung. Der Ordnungsamtsmitarbeiter R. durfte im Saal verbleiben, sollte sich aber ruhig verhalten. Die Anzeigenden mussten den Saal verlassen. Der Richter hat selbstverständlich dieses Verfahren eingestellt, da von weitem schon der Amtsschimmel wieherte. Es bleibt noch zu erwähnen, dass auf Nachfrage zwei Monte vor Prozessbeginn der zuständige Bezirksstadtrat in Spandau erklärte, die Aktenlage lasse nicht anderes zu und er könne da nichts machen (vielleicht hat er gerade die Drei Groschen Oper gesehen). Wenn dies so ist, dann ist der Amtswillkür Tor und Tür geöffnet. Für dieses wunderbare Bezirksamt noch ein Zitat von Maria v. E.-E.: Die meiste Nachsicht übt der, der die wenigste braucht.
Die nachfolgende Geschichte aus einem Berliner Gerichtssaal
Titel:
Die nachfolgende Geschichte aus einem Berliner Gerichtssaal
Art:
Pressemitteilung
Nummer:
23/2012
Veröffentlicht am:
27. Mai 2012
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