Das große Wohnungsbauunternehmen auf Grund der unwirtschaftlichen Lage für Mietwohnungen diese jetzt verkaufen wollen, wundert uns als Verbraucherschutzorganisation nicht. Das es sich hierbei um landeseigene Immobilienunternehmen handelt, die sich dann durch dubiose Vertriebsfirmen ihre Wohnungen verkaufen lassen, hat schon einen faden Beigeschmack. Dass die Wohnungen sich dann auch noch in einem nicht vorteilhaften Zustand befinden, versteht sich von selbst, denn der neue Eigentümer soll das ausgleichen, was ehemalige Eigentümer versäumt hatten.
In einem besonderen Fall kam es zu einer Mieterhöhung von 1,– Euro pro qm und das unabhängig von einigen Mängeln, denn die bleiben bekanntlich unberücksichtigt nach der derzeitigen Gesetzeslage (müsste geändert werden). Die im Ortsteil Staaken gelegene Wohnung soll eine Netto-Kalt-Miete von 1.255,-09 Euro ausweisen, dies ergibt sich aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die Ursache hierfür ist, dass die 15-jährige Grundförderung endete und auf Senatsbeschluss keine Anschlussförderung gewährt wurde. Die Zuschüsse der IBB sind weggefallen. Die 82 qm große Wohnung soll jetzt eine ausgewiesene Warmmiete von 879,55 Euro kosten. Der Vermieter und Eigentümer verzichtet freiwillig in Form eines Mietnachlasses auf monatlich 648,54 Euro. Diese Berechnung liegt uns selbstverständlich schriftlich vor und auf Nachfrage erklärte die Gesellschaft, eine marktgerechte Miete sei derzeit nicht zu erzielen. Im Umkehrschluss heißt es ja nichts anderes, wenn man könnte, würde man schon gern den Profit erhöhen.
Vor diesem Hintergrund macht der Verkauf von Schrottimmobilien natürlich Sinn, andererseits muss die Frage gestellt werden, wie der Berliner Senat zu der Auffassung kommt, die Mieten stabil zu halten und den Preisanstieg in angemessener Weise einzudämmen.