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  • Hat der Verbraucherschutzsenator den Rechtsausschuss belogen?

    Wir sagen „Ja“!

    Herr Senator Braun sagte,er wisse in keinem einzigen Fall, was aus den notariellen Kaufangeboten geworden sei. Laut „Tagesspiegel“ hat er jedoch erst im November dieses Jahres einem Käufer schriftlich mitgeteilt, dass dessen Kaufangebot nicht angenommen werde. Damit ist die gegenteilige Aussage des Senators vor dem Rechtsausschuss falsch.

    Des Weiteren sagte Senator Braun vor dem Rechtsausschuss, er kenne keinen einzigen Fall, in dem ein deutsches Gericht einen Kaufvertrag im Nachhinein aufgehoben habe, wo er der beurkundende Notar gewesen sei. In einem Notarkostenbeschwerdeverfahren hat Herr Rechtsanwalt Eupen mit Schriftsatz vom 29.08.2011 jedoch drei gerichtliche Verfahren vor dem Landgericht Berlin mit Aktenzeichen benannt, wo er auf Rückgängigmachung klagt. Auf diesen Schriftsatz hat Herr Notar Braun am 02.09.2011 geantwortet. Spätestens seit dem 02.09.2011 wusste der Verbraucherschutzsenator damit, dass es sehr wohl gerichtliche Verfahren gibt.

    Unabhängig von der berechtigten Frage, ob Braun in seiner Eigenschaft als Notar gegen Verbraucherschutzvorschriften des Beurkundungsgesetzes, des Bundesnotargesetzes sowie der Richtlinien der Notarkammer Berlin verstoßen hat, ist er aufgrund seiner unzutreffenden Aussagen im Rechtsausschuss als oberster Berliner Verbraucherschützer ungeeignet.

    Wir fordern im Interesse aller Verbraucher Herrn Senator Braun auf, unverzüglich von seinem Amt als Senator zurückzutreten. Anderenfalls drohen dem Verbraucherschutz und dem Ansehen der Politik irreparable Schäden.

    Hinsichtlich seiner Einstellung zur Moral, die er vor dem Ausschuss erläuterte, halten wir das Zitat entgegen von Arthur Schopenhauer: „Moral predigen ist leicht, Moral begründen schwer“.