Räumungsklage unbegründet
Die Klägerin CitCor Franconia Berlin I S.a.r.l. vertreten durch d.d. Geschäftsführer LUXEMBOURG CORPORATION COMPANY S.A., 14-16 rue Philippe II, 2340 Luxembourg diese vertreten durch Rechtsanwälte aus Essen, das Objekt selbst wird von der Centerra verwaltet, hatte bei Gericht die Räumungsklage eingereicht, da der Mieter nach ihrer Ansicht einen Mietrückstand in Höhe von 3.790,– Euro hatte.
Richtig ist, dass der Mieter seit Jahren unter starken Schimmelbefall leidet und aus diesem Grund seit 2006 die Miete gemindert hat und dies auch nach Ansicht des Gerichts zu recht. Auch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind der Klägerin bekannt und offensichtlich völlig egal. Die Klägerin hat sich im Prozess zu den Mängeln nicht geäußert, dies wertete der Richter als Eingeständnis. Die Höhe der Minderung erkannt der Richter ebenfalls an, da diese moderat gehalten war. Der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Marcel Eupen hatte aus vorliegenden Gründen beantragt die Klage abzuweisen.
Der Richter erkannte diesen Antrag an, so wurde die Klage abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits hat die Eigentümerin aus Luxembourg zu tragen.
Die betroffene Hausverwaltung ist im Allgemeinen dafür bekannt, dass sie Schadensbeseitigungen nur schleppend durchführt, bei Schimmelbefall meistens überhaupt nicht und zwar mit der Begründung die Mieter seien selbst Schuld, sie können nicht richtig heizen und lüften.