Nach mehrjährigen Auseinandersetzungen, die Mieter sind zwischenzeitlich ausgezogen, endet demnächst ein Rechtsstreit vor dem Spandauer Amtsgericht. Der Fall macht deutlich, wie manche Vermieter mit Mietern umgehen, auch nach Beendigung eines Mietverhältnisses. Die Forderungen der Vermieterseite betrugen zwischenzeitlich auf mehreren Ebenen weit über 10.000 Euro. Betriebskosten, Mieterhöhungen und sogenannte Schönheitsreparaturen stehen hierbei im Raum. Die derzeitige Forderung aus einem Mahnbescheid vom 11.03.2011 beträgt 8.100,– Euro, wobei der Rechtsanwalt der Mieterin durch einen 25- seitigen Schriftsatz dem Gericht anhand substantiierter Einlassungen dargelegt hat, dass diese Forderung zu 99 % ungerechtfertigt ist.
Unser Verein hatte zwischenzeitlich ein Vergleichsangebot außergerichtlich angeboten, es wurde von dem Rechtsanwalt der Hausverwaltung abgelehnt und jetzt zum Prozessende wieder aufgegriffen. Dies zeigt eine Problematik, die sich für den Außenstehenden nicht erschließt. Aus unserer Sicht ist das Vergleichsangebot nicht mehr aufrecht zu erhalten, sondern vielmehr dürfte sich die Forderung auf Null Euro hinbewegen.
Der gerichtlichen Entscheidung in der nächsten Woche sehen wir einigermaßen gelassen entgegen und wir erwarten sogar die Klagerücknahme durch die betroffene Hausverwaltung.
Betrachtet man die Vorgehensweise dieser Hausverwaltung aus dem menschlichen Blickwinkel, so kommt man auf das H.K. Zitat: Dem Gegner Unrecht widerfahren zu lassen, kräftigt ihn moralisch.