Betriebskostenabrechnung der BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) unwirksam
Das Amtsgericht Spandau hat mit Urteil vom 16.03.2011 (Geschäftsnummer 13 C 367/10) entschieden, dass die Nebenkosten der BIMA für den Zeitraum 2008/2009 unwirksam sind. Eine auf Nachzahlung von Betriebskosten gerichtete Klage ist mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass die Betriebskostenabrechnung der BIMA nicht, wie gefordert, „klar, übersichtlich, vollständig und verständlich“ sind. Außerdem sind keine nachvollziehbaren Abrechnungseinheiten gebildet worden.
Die BIMA ist eine bundesunmittelbare, Rechtspflegeanstalt des öffentlichen Rechts und Eigentümerin von bundesweit 40.000 Wohnungen. Hierzu gehören auch diverse Objekte in Berlin, u.a. das von der Entscheidung betroffene Objekt Kladower Damm in 14089 Berlin- Kladow, welches aus 30 Mehrfamilienhäusern und 20 Einfamilienhäusern besteht.
Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung und betrifft auch alle anderen Betriebskostenabrechnungen aus diesem Zeitraum.
Die Entscheidung überreichen wir in neutralisierter Fassung. Für Fragen steht der Unterzeichner gern zu Ihrer Verfügung.