Nach Beendigung eines Mietverhältnisses in Spandau konnten die Mieter ruhigen Gewissens im Beisein von Vereinsvertretern die Wohnung übergeben und die Schlüsselübergabe durchführen. Alles lief einwandfrei und der Mieter hatte lediglich noch abzuwarten, wann die Kaution, die er einmal hinterlegt hatte, auch ausgezahlt wird.
Darauf wird er jetzt wohl sehr lange warten müssen, denn ohne jede Vorankündigung erhielten die Mieter jetzt zwei Mahnbescheide, der eine über 2.622,61 Euro; dort konnte er entnehmen, dass es sich um Renovierungskosten handeln soll und ein weiterer Mahnbescheid wurde in Höhe von 1.480,19 Euro zugestellt vor dem Hintergrund sogenannter Betriebs- und Heizkostennachzahlungen.
Diese Vorgehensweise zeigt, dass Vermieter unberechtigte Forderungen nicht nur gegenüber dem Mieter stellen, sondern ohne Vorankündigung versuchen, über ein Gerichtsverfahren an solche Gelder zu gelangen. Die rücksichtslose Vorgehensweise gegenüber durchaus anständigen Vertragspartnern ist wenig nachvollziehbar. Eine zusätzliche Belastung stellt es dar, dass solche Forderungen – und seien sie noch so unsinnig – in der ersten Instanz vor dem Spandauer Amtsgericht auch noch positiv für den Vermieter entschieden werden. Erst vor dem Landgericht Berlin, vor der zuständigen Kammer, ist mit möglichen Teilerfolgen für die Mieter zu rechnen. Bis dahin sind allerdings die Kosten erheblich angestiegen und die Mieter haben in aller Regel den finanziellen Nachteil in großen Teilen zu tragen.
Auch hier stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage: Wann wird solchen dubiosen Immobilienfirmen das Handwerk gelegt? Oftmals sind es über die Mieter hereinbrechende Heuschrecken und rücksichtslose Kapitalanleger.
Unsere Forderung lautet daher: Der Gesetzgeber möge überprüfen, inwieweit auch Rechte in gesetzliche Regelungen eingeführt werden können, die für den Mieter endlich Schluss machen mit einseitigen Benachteiligungen durch die jeweils andere Vertragspartei.