Es wurden unserem Verein schon viele falsche Abrechnungen vorgelegt, aber eine Abrechnung, die uns in den letzten Tagen erreichte, sprengt jeden Rahmen und liegt jenseits jeglicher Vorstellungskraft. Das Objekt liegt im Bezirk Wedding, es handelt sich um Gewerberäume einer Moschee.
122,80 qm kosten 10.827,42 Euro, ein weiterer Raum von 66,92 qm ist mit Gesamtkosten von 5.900,43 Euro belegt. Auf Grund der Vorauszahlungen, die ordnungsgemäß geleistet wurden, ergibt sich im 1. Fall eine Nachforderung von 7.527,42 Euro und im 2. Fall eine Nachforderung in Höhe von 3.980,43 Euro, jeweils für das Abrechnungsjahr 2009.
Der von uns getätigte Widerspruch vom 17. Januar 2011 gegen die vorgelegten Abrechnungen wurde bis zum heutigen Tag nicht beantwortet, wir haben es eigentlich auch nicht erwartet.
Wie kommt es zu solchen Abrechnungen?
Die Vermieter werden geradezu darin bestärkt, ihre Abrechnungen nach Gutsherrenart zu gestalten, wie ein neuerlicher Fall am Landgericht Berlin vor einer Einzelrichterin sehr eindrucksvoll belegt. Mieter, die an der Hausreinigung nicht teilhaben können (Reihenhaus- Charakter), wurden verurteilt die Hausreinigungskosten anderer Mieter mitzutragen. Es kommt noch besser. In einem Wohngebäude, in dem 16 Mieter wohnen, 8 davon im Erdgeschoß, wo überhaupt kein Aufzug vorhanden ist, was auch nicht erforderlich wäre, könnten Aufzugkosten abgerechnet werden? Gartenarbeit und anderer Betriebskosten, die einem Hochhaus zuzuordnen sind, könnten ebenfalls auf nicht betroffene Mieter umgelegt werden (67 S 300/10)? Diese Richterin wird wohl ein Urteil sprechen. Wir werden darüber berichten, ohne die Gerechtigkeit zu Rate gezogen zu haben.
Vielleicht passt der Gedanke von Giacomo Leopardi: Die Menschen schämen sich nicht des Unrechts, das sie tun, sondern dessen, das sie leiden.