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  • Ein weiteres Skandalurteil eines Spandauer Amtsrichters

    Allein die Art und Weise der Verkündung hat bei der Mieterin Unverständnis und Betroffenheit ausgelöst, denn der Richter sprach während des Ankleidens seiner Robe die Worte: „Sie sind als Beklagte verurteilt, die Kosten zu tragen. Die Begründung geht Ihnen postalisch zu. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag“. Die Kälte in dem Gerichtssaal ist nur zu vergleichen mit Situationen, die in Deutschland eigentlich der Vergangenheit angehören.

    Die Entscheidungsgründe sind allesamt durch eine unglückliche Vermischung derartig beliebig formuliert, dass für Verfahrensbeteiligte nicht erkennbar ist, wie sich a) die Summen zusammensetzen und b) warum überhaupt diese Forderung gerechtfertigt sein soll. Eine, unserem Erachten nach, unwirksame Betriebskostenabrechnung führten zu einer Nachzahlung von ca. 700,– Euro und die vertragsgerechte Herstellung der Wohnung durch ein sogenanntes Angebot einer Handwerkerfirma in Höhe von 500,– Euro. Die Arbeiten wurden nie ausgeführt. Die Kosten sind also nicht entstanden und somit ist die Verurteilung durchaus als ein Skandal zu bezeichnen. Die Wohnung befand sich übrigens in einem vertragsgerechten Zustand. Lediglich die Mitarbeiterin der Hausverwaltung, es war auch nichts anderes zu erwarten, hat in der Verhandlung Mängel vorgetragen, die völlig irrelevant waren und Fotos vorgelegt, die den Tatsachen nicht entsprachen.

    Wie der Amtsrichter insgesamt zu seinen Entscheidungsgründen gekommen ist, bleibt für Fachleute und betroffene Mieter wohl für alle Zeit im Dunkeln.

    Angesichts eines solchen Fehlurteils sei ein Zitat gestattet:

    Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht. M. v. E-Eb.