Wenn ein Vermieter eine Kündigung ausspricht und dies zu Unrecht, weil der Eigenbedarf gar nicht gegeben ist, muss der Mieter seine Rechtsanwaltskosten selbst tragen, obwohl er durch die Handlungsweise des Vermieters zur Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts gedrängt wurde, denn sonst hätte er wohl seine Wohnung verloren.
Wenn Vermieter sich anwaltlichen Rat einholen, werden die Kosten in den meisten Fällen den Rechtsanwalts auferlegt und ggf. eingeklagt.
Auch diese höchstrichterliche Rechtsprechung ist für alle Verbraucher nicht nur ein Schlag ins Gesicht, sondern skandalös. Es trifft wieder einmal die kleinen Leute, während die großen ihre Anwaltskosten von der Steuer absetzen. (AZ: VIII ZR 9/10).